BGB Fragen zum Vertrag

  • Hallo zusammen,

    ich hoffe das mir jemand von euch helfen kann. Ich hab gerade keinen Durchblick mehr.

    Frage 1:
    Millionär Zaster ist rauschgiftsüchtig. Eines Tages betritt er den Autosalon Hübsch nachdem er große Mengen Rauschgift zu sich genommen hat. Er sucht sich einen Ferrari aus und schließt mit Hübsch einen Kaufvertrag. Hübsch erledigt die Zulassung und will den Wagen am nächsten Tag bei Zaster abliefern. Zaster sieht die Dinge mittlerweile wieder klar. Er schickt Hübsch wieder fort und sagt, dass er keinen dritten Ferrari braucht. Muss Zaster zahlen??
    --> kommt hier §105 Absatz 2 BGB zur Anwendung?

    Frage 2:
    Alois aus Landshut verlebt ein paar Tage in Köln. In einer Gaststätte bestellt er sich von der Speisekarte für 2,50 Euro einen "halven Hahn". Als der Köbes ihm ein Käsebrötchen servieren möchte, protestiert er lautstark. Er meint, er hätte schließlich einen halben Hahn bestellt. Der Kellner klärt ihn auf, dass keine Verwechslung vorliege und ein halver Hahn in Köln nun mal ein Käsebrötchen sei. Was kann Alois machen?
    --> hier habe ich gar keine Ahnung welcher § zur Anwenudung kommt.

    Ich hoffe ihr könnt mir helfen. Habe dazu noch nichts im Forum gefunden.
    Vielen Dank

  • Hallo Haschi,

    das sind beides Standardfälle im Rahmen des BGB allgemeiner Teil. Ein Blick in ein beliebiges Juralehrbuch wird dir weiterhelfen.

    Fleetmaus

    P.S. Die beiden Fälle findet man sogar, wenn man Google fragt... also erstmal nachdenken und selber rumlesen, ehe man andere um Lösungen bittet.

    Ich bin eigentlich ganz anders, ich komme nur so selten dazu. 8)

  • Fall 1. Genau- Geschäftsunfähigkeit ist das Zauberwort in diesem Fall. Vergesse jedoch nicht die Ausnahme über "lucidum Intervallum" - Lichter Augenblick - der Fall hat damit nichts zu tun, aber die Ausnahme sollte man kennen.

    Fall 2.
    unter Diesem Link: JURA FALL findest Du genau den GLeichen fall, nur etwas enderes wird bestellt. DIe Lösug habe ich da kurz verfasst.

    Viel erfolg.

    Mein- Lernen - Projekt