Wer kann mir bei diesem Sachverhalt helfen:
Oswald hat im Jahr 2006 von seinem Erbonkel ein Mietwohngrundstück im Verkehrswert von EUR 1.000.000 erhalten. In dem notariellen Übergabevertrag wurde folgendes vereinbart:
-Oswald erhält das Grundstück ab 1.7.06
Oswald muss an seinen 64-jährigen Erbonkel eine Rente auf Lebenszeit von monatlich EUR 2.500 zahlen. Der Rentenbarwert beträgt EUR 300.000.
-Einnahmen und Ausgaben sind ab dem 1.7.06 von Oswald zu tragen.
Die Einkünfte, die der Erbonkel aus der Vermietung der Wohnungen erzielte, betragen;
04: EUR 20.000; AfA wurde in Höhe von EUR 6.000 berücksichtigt.
05: EUR 15.000; AfA wurde in Höhe von EUR 6.000 berücksichtigt.
06: EUR 8.000; AfA wurde in Höhe von EUR 3.000 berücksichtigt.
Das Mietwohngrundstück hatte der Erbonkel vor 25 Jahren für EUR 300.000 gebaut (Fertigstellung war der 1.7). Es ist seit 10 Jahren schuldenfrei. Die monatlichen Mieteinnahmen betragen EUR 3.000. Vom 1.7.06 bis 31.12.2006 mußte Oswald EUR 8.000 für Reparaturen usw. (ohne AfA) aufwenden.
Seinen 70-jährigen Vater unterstützt Oswald ab dem 1.7.06 mit EUR 300 monatlich, da dieser nur eine kleine Rente seit seinem 65. Lebensjahr von monatlich EUR 500 erhält.
Aufgabenstellung: Ich muß das zu versteuernde Einkommen der Eheleute, die zusammenveranlagt sind, ermitteln.
Ich kann mit dem Sachverhalt nichts anfangen.
Ich weiß nur, daß es unter die Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung gehören.
Kann mir bitt jemand helfen?????
DANKE