Wer kann mir bei folgendem Sachverhalt helfen:
Ottilie ist seit ihrem 50. Lebensjahr wegen eines Rückenleidens, für das vom Versorgungsamt ein Grad der Behinderung von 50% festgestellt wurde, erwerbsunfähig. Sie erhält eine Erwerbsunfähigkeitsrente von EUR 1.000 monatlich. Unter Berücksichtigung des Zuschusses zur Krankenversicherung der Rentner (KVDR) von EUR 100 und des zu zahlenden Krankenversicherungsbeitrages zur KVDR von EUR 200 werden ihr monatlich EUR 900 ausgezahlt.
Aufgabenstellung: Ich muß das zu versteuernde Einkommen der Eheleute, die zusammenveranlagt sind, ermitteln.
Folgendes habe ich in Erfahrung gebracht:
Werbungskostenpauschbetrag 102,00
Behinderten-Pauschbetrag 570,00*
*Ottilie erhält aufgrund ihrer Behinderung in Höhe von 50 Prozent einen Pauschbetrag gemäß § 33b II S. 1 Nr. 1 EStG. Der Pauschbetrag beträgt EUR 570 (§ 33b III EStG).
Die Rente fällt unter dem besonderen Ertragsanteil, aber wie berechne ich es?
DANKE