Bilanzpolitische Wirkung

  • Also es klemmt mal wieder.. leider zieht schon die Fragestellung voll an mir vorbei...*schäm*

    a) Erläutern sie stichwortartig welche bilanzpolitische Wirkung ( Erhöhung oder Senkung des Bilanzgewinns ) jede einzelne der folgenden Massnahmen zur Folge hat.

    b) Schlagen sie für jede einzelne Massnahme eine gegenteilig wirkende Massnahme vor und erklären Sie in einem Satz ihr vorgehensweise.


    Massnahmen:

    1) Ein geldlich erworbenerGeschäfts- oder Firmenwert wird sofort als Aufwand gebucht

    2) Es werden keine Aufwandsrückstellungen nach §249(2)HGB gebildet.

    3) Die Herstellungskosten werden zur steuerlichen Wertuntergrenze bilanziert.

    4) Geringwertige Wirtschaftsgüter werden sofort abgeschrieben.

    5) Bei steigenden Wiederbeschaffungspreisen wurde bei Vorräten das Lifo- Verfahren angewendet.


    Könnt ihr mir da Helfen, bitte ???


    Akki

  • Hey Gast!
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  • Hi, hier ein paar kurze Tipps zu Deinen Fragen:

    1a) Bilanzgewinn sinkt, da GoF als Aufwand in die GuV wandert
    1b) Aktivierung des GoF und Abschreibung über die Folgejahre, § 255 Abs. 4 HGB

    2a) Bilanzgewinn erhöht sich, da Bildung von Aufwandsrückstellungen Aufwand verursachen würde
    2b) Passivierung einer Rückstellung nach § 249 Abs. 2 HGB

    3a) ähm, d.h. dass Material- und Personalgemeinkosten als Herstellungskosten aktiviert werden (Steuer: Pflicht - Handelsrecht: Wahlrecht) - Folge: Weniger Aufwand in der GuV, also mehr Gewinn
    3b) Erfassung dieser Kosten als Aufwand in der GuV, § 255 Abs. 2 Satz 3 HGB

    4a) Was ein GWG ist, steht hier: http://de.wikipedia.org/wiki/Geringwer…haftsg%C3%BCter
    Sofortabschreibung führt also zu mehr Aufwand und damit weniger Gewinn
    4b)Alternativ könnten natürlich auch GWG wie alle anderen abnutzbaren Vermögensgegenstände über die Nutzungsdauer abgeschrieben werden. Dann hast Du im ersten Jahr weniger Aufwand und mehr Gewinn, vgl. § 253 Abs. 2 Satz1 HGB

    5a) Lifo: Last In First Out, d.h. die neuesten Vorräte werden auch wieder zuerst verkauft. Da die Wiederbeschaffungskosten steigen besteht also die Fiktion, dass Du die teuersten Vorräte auch gleich wieder verkauft hast, d.h. die billigsten sind in der Bilanz. Ergo ist Dein Wareneinsatz hoch und Dein Bilanzgewinn niedrig. Du rechnest Dich sozusagen arm. M.E. ist Lifo gar nicht zulässig, bei steigenden Preisen.
    5b) Alternative: andere Bewertungsvereinfachungsverfahren nach § 256 HGB (FiFo)


    Grüße
    Ismael

  • Hi Ismael,
    du hast auch mir viel geholfen. Vielen vielen Dank!!!!!!!
    Jetzt habe ich endlich verstanden was die mit den Fragen meinen.
    DANKE!!!
    Grüße Sweta