außergewöhnliche Abschreibung

  • Hi,
    hab mal ne Frage.

    Wenn meine Produktionsanlage z.B. durch einen Brand total vernichtet wird, ich aber den Neuanschaffungswert von meiner Versicherung ersetzt bekomme, kann ich dann überhaupt noch die alte Produktionsanlage abschreiben?

    Oder fange ich dann mit der neuen Anlage von vorne an? Es gibt ja sowas wie außergewöhnliche Abschreibungen, wie wirkt sich das jetzt hier aus?

    Danke, für die Hilfe.

  • Die musst du auf jeden Fall abschreiben.

    Es gibt für jedes Gut im Anlagevermögen einen Abschreibeplan und nicht einen Plan in den immer wieder die neue Anlage eingefügt wird. Außerdem ersetzt dir die Versicherung den Schaden ja zunächst in €uronen, und du musst dann erst wieder die eine Anlage anschaffen. Dies muss auch buchungstechnisch festgehalten werden.
    Also: außerplanmäßig abschreiben.