Hallo,
mal ne persönliche Steuerfrage.
Ich bin ja vor kurzem in die Blutsaugerstadt München umgezogen, die zwingt mich ja durch ihre Zweitwohnungssteuer, dort meinen Hauptwohnsitz anzulegen.
So weit so gut, meine Lohnsteuerkarte wurde noch von der alten Gemeinde ausgestellt, wo ich ja auch den größten Teil des Jahres meinen Hauptwohnsitz hatte.
Wo muss ich jetzt meine Steuererklärung hinschicken?
Kann ich (oder muss ich sogar) die Erklärung in der alten Heimat abgeben (ich krieg dieses Jahr Steuern raus und mein Winzfinanzamt daheim ist viel viel schneller als das Moloch München) oder hab ich durch den Wohnortwechsel keine Chance?
Einkommenssteuererklärung am Hauptwohnsitz oder Nebenwohnsitz
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Strolch -
8. November 2006 um 22:34 -
Erledigt
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Hi Strolch,
so genau kann ich dir das auch nicht sagen. Hhast du jetzt in deiner "alten" Heimat einen Zweitwohnsitz angemeldet??? Falls ja ist es glaube ich egal, wo du deine Steuererklärung abgibst. So war es zumindest bei einem Bekannten.
Aber auf Nummer sicher zu gehn, ruf doch einfach mal bei dem Finanzamt aus deiner "alten" Heimat an, die werden es dir bestimmt sicher sagen können.
Viele Grüße
sonnenschein.. -
Eigentlich ist immer das Wohnsitzfinanzamt zuständig, bzw. das Finanzamt, wo dein gewöhnlicher Aufenthalt ist.
Das heißt:
Normalerweise schickt man seine Steuererklärung dorthin, wo man wohnt, und wo man seinen erst Wohnsitz angemeldet hat. Kriegst ne neue Steuernummer, etc.etc.
Nur wenn dein gewöhnlicher Aufenthalt noch in der Heimat liegt (bzw. du hälst dich dort viel mehr auf als in München), kannst du dort deine Sachen hinschicken.Momentan ist aber viel Ruhe beim Finanzamt, da die meisten ihre Steuererklärung ja schon abgegeben haben...
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Hi,
ich hab sogar momentan noch den Hauptwohnsitz in der alten Heimat.
Aber diese Woche geht die Ummeldung raus, denn die Münchner wollen ca. 450 EUR Steuer von mir, wenn ich das nicht tue. Elendes Pack - ich hab sogar schon eine E-Mail an den OB von München geschickt um mir den Frust von der Seele zu schreiben.Aber wie dem auch sei, ich werd mal das Heimatfinanzamt anrufen, wenn es demnächst soweit ist. Vielleicht gehts ja.
P.S.: Ich dacht wenn, dann würde es immer um den Lebensmittelpunkt gehen, nicht um den Aufenthaltsort?
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gewöhnlicher Aufenthalt = Lebensmittelpunkt