Gesellschaftsart - Eintragung ins Handelsregister?

  • Hallo zusammen,

    ich habe nach langer Zeit ein Heft wieder hervor geholt welches mir trotzdem noch immer ein wenig hängen lässt :)

    Ich hoffe mir kann jemand weiterhelfen!?

    Anton un Bert haben sich einen Wohnanhänger gekauft und fahren damit in den Sommermonaten von Mai bis September jeden Donnerstag zum Wochenmarkt nach Koblenz, um dort Obst und Gemüse zu verkaufen, dass ein befreundeter Gemüsebauer ihnen anliefert. Die Gesellschaft ist bisher nicht im Handelsregister eingetragen. Anton und Bert betreiben ihr Geschäft ohne zusätzliche Arbeitskräfte und erzielen einen durchschnittlichen Umsatz von 4000€ / Jahr

    a) Prüfen und begründen Sie: Um welche Gesellschaft handelt es sich?
    b) Prüfen und begründen Sie: Können Anton und Bert die Eintragung in das Handelsregister erreichen und dadurch als OHG firmieren?

    -->
    Handelt es sich um eine BGB Gesellschaft ( Es gibt keinen Gesellschaftervertrag, oder doch??)
    Handelt es sich um eine GbR ?

    Ich hoffe mir kann jemand zu diesen 2 Fragestellungen helfen.

    Vielen Dank im Voraus.

    Gruß
    Denny

    Nichts ist unmöglich, bis man sich selber davon überzeugt hat.

  • Hallo,

    also zu a)
    ich gehe auch davon aus das es sich hierbei um eine GbR handelt. Was den Gesellschaftsvertrag angeht binich mir nicht ganz so sicher aber ich dacht da besteht kein Formzwang. Somit können die beiden auch eine mündliche Absprache getroffen haben die als Gesellschaftsvertrag anzusehen ist.

    zu b) klar können die beiden eine OHG gründen nach §105 HGB kann das jeder der ein Handelsgewerbe betreibt. Die OHG muss dann mit Abschluss des Gesellschaftsvertrages der beiden in das Handelsregister eingetragen werden. Die eintrageung wirkt dann konstitutivals rechtsbergünden. Die Beiden sind dann Käufmänner im sinne des HGB

  • Hallo Sesy,

    die Eintragung der OHG ins Handelsregister ist nicht konstitutiv. Sie ist nur deklaratorisch. Deshalb könnte im Prinzip auch schon eine OHG bestehen, zumal auch hier der Gesellschaftsvertrag keinen Formvorschriften unterliegt, es sei denn es läge ein Fall des § 311 b BGB vor. Allerdings ist hier im Fall nicht die Rede von einer gemeinsam geführten Firma und deshalb gehe ich auch davon aus, dass es sich in Frage A um einen GbR handelt. Zu Frage B stimme ich dir bis auf die eine kleine Sache vollkommen zu.

    Fleetmaus

    Ich bin eigentlich ganz anders, ich komme nur so selten dazu. 8)

  • wieso ist die Eintragung nur deklaratorisch?
    Die OHG ist doch ein Formkaufmann nach §6 HGB. Die OHG wird nach §123 Abs. 1HGB grundsätzlich erst mit der Eintragung in das Handelsregister wirksam oder? Also bekommt die OHG die Rechte des Kauffmanns erst mit der Eintragung in das Handelsreister also konstituiv oder?

  • Zitat

    Original von sesy
    Die OHG ist doch ein Formkaufmann nach §6 HGB.

    Nein ist sie nicht. Wenn eine Handelsgesellschaft die Voraussetzungen des § 105 HGB erfüllt, also ein Handelsgewerbe betreibt, ist sie schon Kaufmann nach § 1 HGB. Deshalb ist die Anmeldung im Handelsregister nach § 106 HGB nur deklaratorisch.

    Und dass der § 1 HGB auch auf die OHG Anwendung findet, ergibt sich aus dem von dir zitierten § 6 HGB.

    Meint immer noch
    Fleetmaus

    Ich bin eigentlich ganz anders, ich komme nur so selten dazu. 8)

  • a)Anton und Bert haben eine BGB- Gesellschaft. Sie sind eine Vereinigung von (natürlichen oder juristischen) Personen, die sich durch einen Gesellschaftsvertrag gegenseitig verpflichten, die Erreichung eines gemeinsamen Zwecks in der durch den Vertrag bestimmten Weise zu fördern, insbesondere die vereinbarten Beiträge zu leisten (§§ 705 ff. BGB). Sie haben kein besonderes Namensrecht und weder die Gesellschaft noch die Gesellschafter besitzen Kaufmannseigenschaft.

    b) Anton und Bert können eine OHG nach §105 Absatz 1 HGB durch eine Eintragung in das Handelsregister gründen. Sie unterliegen dann der Handelsregisterpflicht
    (§§ 106 ff.) im Interesse der Gläubiger. Sie haben dann gemäß §18,19 HGB, ein
    besonderes Namensrecht und sind Kaufleute.