Arbeitsrecht: Entgeldfortzahlung bei mehrmaliger Arbeitsunfähigkeit durch Sportunfall

  • Hallo!

    Habe folgende Fallstudie:

    Ein Mitarbeiter ist ein begeisterter Handballspieler. In seinem Verein spielt er Torwart. Mehrere Male während der Spielsaison ist er wegen eines verstauchten Fingers einige Tage arbeitsunfähig. Gibt es eine Grenze, ab der der Arbeitgeber keine Lohnfortzahlung mehr leisten muss? Hat der Arbeitgeber rechtliche Möglichkeiten, die Sportausübung zu verbieten?

    Wie ist in diesem Fall die Lage? Hat dazu auch jemand Rechtsvorschriften?

    Besten Dank und Grüße

    Björn

  • Hey Gast!
    Hast Du eine Frage, die Du gerne beantwortet haben möchtet? Klickt auf den folgenden Link und Du wirst die Antwort finden:

    Hier findest Du die Antworten

    Egal, ob es sich um eine Frage zu einem bestimmten Thema in eurem Studium oder um allgemeine Ratschläge handelt - wir haben die Antworten, die ihr sucht. Also zögert nicht und klickt auf den Link! Wir freuen uns darauf, euch zu helfen.

  • Ich glaube nicht, dass der Arbeitgeber den Sport verbieten kann. Es ist ja auch nicht so ein Gefahrensport wie:
    - mit einem Rennauto über den Nürburgring zu preschen
    - zum ersten mal Drachenfliegen
    - Skislalom laufen

    Handball ist ja weniger Gefahrensport.
    Die Arbeitsunfähigkeit für eine Sache summiert sich auf, so dass der AG 6 Wochen Lohnfortzahlung zahlen muss.. Erst ab den 6 Wochen krank sein für ein und die selbe Sache kriegt der Handballspieler Krankengeld.