Koalitionen im Arbeitsrecht sind "Vereinigungen zur Wahrung und Förderung der Arbeits- und Wirtschaftsbedingungen" also zum Beispiel Gewerkschaften. Die Rechtsanwalts- und Steuerberaterkammern sind aber Aufsichtsbehörden. In denen wird man nicht freiwillig Mitglied, sondern es besteht eine Zwangsmitgliedschaft.