Arbeitsrecht: Koalitionen

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  • Hi,

    Koalitionen im Arbeitsrecht sind "Vereinigungen zur Wahrung und Förderung der Arbeits- und Wirtschaftsbedingungen" also zum Beispiel Gewerkschaften. Die Rechtsanwalts- und Steuerberaterkammern sind aber Aufsichtsbehörden. In denen wird man nicht freiwillig Mitglied, sondern es besteht eine Zwangsmitgliedschaft.

    Fleetmaus

    Ich bin eigentlich ganz anders, ich komme nur so selten dazu. 8)