Hallo Zusammen,
also, der Fall:
A und B gründen eine OHG.
Im Gesellschaftsvertrag wird u.a. vereinbart, dass B ein Grundstück in das gesellschaftsvermögen übereignet.
Bevor das Grundstück übereignet wird und vor der Handelsregistereintragung, beginnt die OHG bereits mit der Geschäftstätigkeit und erziehlt auch schon Gewinne etc.
A und B bestellen für die OHG bei C Büromöbel. Dieser leifert fristgerecht.
Die Frage ist nun, kann C Zahlung des Kaufpreises von der OHG verlangen?
Ausserdem ist fraglich ob B das Grundstück übereignen muss.
Ich dachte zunächst, dass keine OHG enstanden sei, da die notarielle Beurkundung fehlt. Aber es muss für C doch die Möglichkeit geben, den Kaufpreis einzufordern, oder!?!
Für Tips wäre ich super dankbar.
Gruß
Denyo