• Hallo ihr lieben!

    Ja, ich weiß, eigentlich sollte man die Forensuche nutzen, aber auch durch die werde ich einfach nicht schlau.

    Es geht sich um die ZVS und und deren Berechnungen der NC-Werte. Auf steht Seite der ZVS steht:

    Im Verfahren für die NRW-Fachhochschulen wählt die ZVS zunächst Bewerberinnen und Bewerber für 60 Prozent der Studienplätze nach der Durchschnittsnote, 40 Prozent der Studienplätze nach der Wartezeit aus.

    Die Durchschnittsnote für Wirtschaftsrecht an FH Köln hat im WS 06/07 bei 2,5 gelegen. Wartezeit in Semestern 4 (3,0).

    Wenn jemand eine Abi-Note von 2,8 und 4 Wartesemester hat, wie würde man das ganze genau berechnen? Und wie werden diese 4 Wartesemester berechnet?

    Sorry, dass ich euch mit so blöden Fragen nerve. Nehmt mir das bitte nicht übel. Ich verstehe im Moment nur Bahnhof. ;(

    Liebe Grüße aus Köln!

  • Hi,

    danke dir!! Jetzt ist es mir ein wenig klarer. Es ist wirklich verwirrend wenn man sich das ganze auf der Seite der ZVS anschaut. Werden die Wartesemester auch mit einem Notenschlüssel berechnet? Und müsste man bei dem o. g. Beispiel wenn es 4 Wartesemester gibt die 3,0 haben oder würden z.B. auch 4 Wartesemester und eine 3,1 ausreichen??

    Liebe Grüße