Bilanzierung zwischen Bilanzstichtag und Aufstellung Jahresabschluss

  • Habe hier eine Frage bei der ich mir nicht ganz sicher bin:

    Nach dem Bilanzstichtag, aber vor der Aufstellung des Jahresabschlusses des GEschäftsjahres 03 erfährt der Unernehmer, dass der Dachstuhl des eigenen Lagerhauses vom Holzbock befallen ist. Ist diese Tatsache bewertungsrechltich von Bedeutung?

    Da es ja vo Aufstellung bekannt ist, sollte es meiner Meinung nach berücksichtigt werden. Aber wie? Was muss ich überhaupt tun, wenn mit das bekannt ist. Eine außerplanmäßige Abschreibung? Oder Rückstellung für erwartete Instandhaltung?

    Kann mit jemand helfen?

    Danke

    Alex

  • Hallo Alexandra,

    § 252 Abs. 1 HGB Nr. 4 HGB bestimmt, dass vorsichtig zu bewerten ist. Dabei sind alle vorhersehbaren Risiken und Verluste, die bis zum Stichtag entstanden sind zu berücksichtigen. Man kann davon ausgehen, dass der Dachstuhl bereits am Bilanzstichtag vom Holzbock befallen war. Auf den 31.12. liegt eine wertaufhellende Tatsache vor, die bei der Bewertung zu beachten ist.

    Ich hoffe, dass ich helfen konnte. Viele Grüße Claudia