Vielleicht kann mir jemand sagen, ob meine berechnung O:K ist oder , ob ich einen Fehler eingebaut habe.
Das Forderungsvolumen einer AG beläuft sich am Bilanzstichtag laut Inventur auf nominell 15 Mio. € (Inkl. 16% MwSt.). Darunter befinden sich zwei Einzelposten im Gesamtwert von 50.000€, bei denen im neuen Jahr bei vorsichtiger Schätzung mit einem wahrscheinlichen forderungsausfall von 30% gerechnet werden muss. Nach Einstellung des Konkursverfahrens ist die forderung gegenüber einem Kunden in Höhe von 20.000€ uneinbringlich. Das in den übrigen Forderungen enthaltene allgemeine Kreditrisiko wird auf 1% der als einwandfrei betrachten forderungen geschätzt.
Mit welchem Wert muss die AG ihre forderungen in der externen Bilanz ausweisen?
(Umsatzsteuerkorrekturen sind vorzunehmen.)
Gesamtbestand der Forderungen, brutto 15.000.000,-
- Zweifelhafte Forderungen (einzelwertberichtigung) 50.000,-
- Uneinbringliche forderungen 20.000,-
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= Einwandfreie Forderungen (=116%) 14.930.000,-
- Umsatzsteueranteil (=16%) 2.059.310,35
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= Einwandfreie Forderungen (=100%) 12.870.689,65
netto
- Einzelwertberichtigung 30% v. 43.103,45€ 12.931,04
+ Pauschalwertberichtigung 1% v. 12.870.689,65 128.706,90
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= Wertberichtigung insgesamt 141.637,94
Forderungsvolumen (nominell) 15.000.000,-
- Einzel- und Pauschalwertberichtigung 141.637,94
- Volle Abschreibung uneinbringliche
Forderungen 20.000,-
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= Forderungen externen Bilanz 14.838.362,06
Wäre super wenn mir jemand auf die Sprünge hilft wenn diese Berechnung falsch ist.
Gruß