Hallo,
ich habe eine Frage zum Thema Abschreibungen. Ist die Umsatzsteuer den Anschaffungskosten nie zuzurechnen oder muss hier zwischen vorsteuerabzugsberechtigt und nicht-vorsteuerabzugsberechtigt unterschieden werden?Wenn ja, gilt diese Unterscheidung auch nach Handelsrecht oder nur nach Steuerrecht?
Meiner Ansicht ist die USt nicht aktivierbar, wenn das Finanzamt die gezahlte USt als Vorsteuer erstattet, da hier keine Aufwendungen vorliegen. Andererseits wäre aus Sicht eines nicht-abzugsberechtigten Unternehmers die Umsatzsteuer zu zahlen und somit Aufwand(bzw. Ausgabe). Deshalb wäre doch dem Sinn des § 255 Abs. 1 HGB folgend die Ust mit in die AK einzurechnen und zu aktivieren.
Danke für Eure Hilfe
Jan