Guten Tag,
Ich hab mal eine frage und zwar:
Ein Lieferant bekommt einen neuen Kunden mit dem er einen Vertrag über 3 Jahre abschließt. Voraussetzung ist aber das der Lieferant alte Warenbestände des Kunden vom Altlieferanten ankauft.
Der Lieferant kauft dann die Altwaren auf und vernichtet diese. Jedoch macht er durch diesen vertrag etc. eine Umsatzsteigerung von 10% des normalen Umsatzes.
Kann man diese zusätzlichen Aufwendungen als ein Belieferungsrecht bilanzieren?
Kann man diese zusätzlichen Aufwendungen als Aufwendungen für die Erweiterung des Geschäftsbetriebs bilanzieren?
Kann man diese zusätzlichen Aufwendungen als RAP bilanzieren?
danke schon mal
mfg