Hi,
die Technik der Buchführung bei einer GmbH ist genauso wie bei allen anderen Rechtsformen. Es gibt natürloich rechtsformspezifische Konten, z.B. bei einer GmbH das Konto: Stammkapital (bei einer AG -> gezeichnetes Kapital). Da eine GmbH keine Privatsphäre besitzt sind alle Vorgänge betrieblicher Natur. !!!
Bürgschaften werden nicht verbucht. Das eingezahlte Stammkapital wird folg. gebucht:
Geldkonto an Stammkapital
Der Rest ist eine ausstehende Einlage und muss ebenfalls buchhalterisch erfasst werden.
Ist der SKR45 nicht der Konterrahmen für soziale Einrichtungen nach PBV (Pflegebuchführungsverordnung) ???
JC