Hallo,
wer kann mir bei folgender Aufgabe auf die Sprünge helfen?
Adam ist an der X-KG mit 300.000 € beteiligt und hat seine Haftsumme in gleicher Höhe erbracht.
Er überlässt der X-KG ein Grundstück zur betrieblichen Nutzung, dessen Wert lt. Sonderbilanz 100.000 € beträgt.
Zum 01.01.02 entnimmt Adam das Grundstück, dessen Wert weiterhin 100.000 € beträgt.
In 01 enfällt auf Adam ein Verlustanteil von 450.000 € und in 02 von 80.000 €.
Aufgabe:
Ermitteln Sie den ausgleichsfähigen Verlust 01 und 02.
Begründen Sie Ihre Entscheidungen anhand der einschlägigen Vorschriften.
Danke schon mal!