Kurzfristiges Beschäftigungsverhältnis Brutto gleich Netto

  • Hi,

    ich arbeite gerade bei DaimlerChrysler in den Semesterferien. Habe da ein festen Vertrag auf 8 Wochen befristet, d.h. es müsste sich um ein kurzfristiges Beschäftigungsverhältnis handeln.

    Die Lohnsteuerkarte hab ich natürlich im Vorfeld abgegeben, dürfte glaub ich Lohnsteuerklasse 1 sein. Die Lohnsteuer bekomm ich ja automatisch zurückgezahlt, wenn ich unter den circa 10000 Euro im Jahr bleib, richtig?

    Wie sieht es jetzt mit den ganzen Solizuschlägen aus, die werden aktuell ja vom Gehalt abgezogen.

    Bekomm ich die auch am Jahresende zurück, wenn dann feststeht, dass es sich um ein kurzfristiges Beschäftigungsverhältnis handelt oder wie läuft das?

    Muss ich das eventuell irgendwie selber beantragen?

    Thx, mfg, BoLzI

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  • Solange du unter 60 Kalendertagen oder 50 Arbeitstagen bleibst, handelt es sich um ein kurzfristiges Beschäftigungsverhältnis.
    Wenn du nicht verheiratet bist, bist du in Steuerklasse 1.

    Von alleine erhälst du gar nichts zurück. Du musst zu Beginn den neuen Jahres (bis zum 31. Mai) deine Steuererklärung abgeben und dann erhälst du neben der Lohnsteuer und dem Solidaritätszuschlag auch die Kirchensteuer zurück. Wenn du keine Steuererklärung abgibst, erhälst du nicht einen Cent.

  • Du musst eine Einkommenssteuererklärung machen. Wenn du insgesamt unter dem nicht steuerbaren Einkommen z.Zt. glaub ich irgendwas um 7.500,-- EUR geblieben bist, gibts alles zurück!

    So kenn ich das zumindest von meinen Ferienjobs!

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  • Super, das ist doch schonmal hilfreich, gut zu wissen bevor mir das ganze Geld flötten geht.

    Zum Glück kenn ich über meine Mutter nen Steuerberater der kann mir dazu dann sicher weiter helfen.

    Thx schonmal, mfg, BoLzI