Wertaufholung.

  • Eine AG stellt für einen Vermögensgegenstand mit Anschaffungskosten von 500 000 €uro und einer voraussichtlichen Nutzungsdauer von 10 Jahren einen linearen Abschreibung auf. Der Zugang erfolgt am 1.1.1999. Am 31.12.2000 stellt die AG fest, dass wegen einer voraussichtlich dauernden Wertminderung der Wert des Vermögensgegenstandes auf
    150 000 €uro gesunken ist. Es wird eine außerplanmäßige Abschreibung vorgenommen. Am 31.12.2002 ergibt sich wider Erwarten, dass der Grund für die in 2000 vorgenommene außerplanmäßige Abschreibung entfällt ist. Die AG will daher eine Zuschreibung vornehmen.

    Die Frage: Berechnen Sie den Betrag der außerplanmäßigen Abschreibung und den Zuschreibungsbetrag.

    Anlagespiegel: Stellen Sie zu dem Sachverhalt der Übung einen Anlagespiegel auf.

    :)

    Karlosik

  • Hey Gast!
    Hast Du eine Frage, die Du gerne beantwortet haben möchtet? Klickt auf den folgenden Link und Du wirst die Antwort finden:

    Hier findest Du die Antworten

    Egal, ob es sich um eine Frage zu einem bestimmten Thema in eurem Studium oder um allgemeine Ratschläge handelt - wir haben die Antworten, die ihr sucht. Also zögert nicht und klickt auf den Link! Wir freuen uns darauf, euch zu helfen.

  • AK 500.000 € - AfA'99 - AfA'00 = 500.000 - 50.000 -50.000 = 400.000 €

    RBW'00 400. 000 € - Außerplanmässige = 400.000 - 250.000 = 150.000 €

    RBW Ende 2000 = 150.000 €

    RBW'02= RBW'00 - Afa'01 - AfA'02 = 150.000 - 50.000 - 50.000 = 50.000

    Zuschreibung: Wertobergrenze sind die AK, es wird meistens ein Marktwert berücksichtigt, hier kann man davon ausgehen dass die 250.000 € wieder zugeschrieben werden sollen.

    Also:

    RBW'02 = 50.000 + 250.000 = 300.000 €

    Bin mir zwar nicht ganz sicher aber ich denke so passt das schon :)

    I don't always know what I'm talking about but I know I'm right!


    E-Mail: markus at study-board.com


    Skype und MSN auf Anfrage

  • Der RBW zum 31.12.2002 ist. m.E. nicht richtig. Du musst von der veränderten Bemessungsgrundlage zum 31.12.2000 abschreiben. Somit wäre die jährliche Abschreibung ab 31.12.2000:

    Abschreibung p.a. ab 31.12.2000 : 150.000 / 8J = 18.750

    RBW (vor Zuschreibung) zum 31.12.2002 = 150.000 - 18.750 - 18.750 = 112.500

    RBW 31.12.2002= 112.500 + 250.000 = 362.500

    Das wäre meine Lösung.

  • Zitat

    Original von JayC
    Der RBW zum 31.12.2002 ist. m.E. nicht richtig. Du musst von der veränderten Bemessungsgrundlage zum 31.12.2000 abschreiben. Somit wäre die jährliche Abschreibung ab 31.12.2000:

    Abschreibung p.a. ab 31.12.2000 : 150.000 / 8J = 18.750

    RBW (vor Zuschreibung) zum 31.12.2002 = 150.000 - 18.750 - 18.750 = 112.500

    RBW 31.12.2002= 112.500 + 250.000 = 362.500

    Das wäre meine Lösung.

    Kann gut sein. Ich weiss gar nicht mehr ob man eben von der veränderten BMG oder der "normalen" BMG abschreibt. Habe mich dann eben für die andere Variante entschieden :)

    I don't always know what I'm talking about but I know I'm right!


    E-Mail: markus at study-board.com


    Skype und MSN auf Anfrage