Hallo,
hoffe mir kann jemand helfen.
Und zwar wurde die Behauptung aufgestellt, dass privatrechtliche aber auch öffentlich-rechtliche Unternehmen zur Führung eines eigenen Bankkontos verpflichtet sind. Also dieses auf den Namen des Unternehmens laufen muss.
Mir geht es hier hauptsächlich um die öffentlich-rechtlichen Unternehmen. Ein Eigenbetrieb der Stadt muss ja zum Beispiel noch kein eigenes Konto aufweisen. Was ist aber bei einem Rechtsformwechsel zum Beispiel zur GmbH oder Anstalt öffentlichen Rechts.
Wer kann mir diese bestätigen und Quellen als "Beweis" z.B. Gesetzestexte geben.
Momentan kann ich keinerlei Angaben hierzu finden.
Baros