Puh, das ist jetzt wieder ne spezial Frage, auf die ich auch keine Antwort habe, aber ich glaube nicht das es Anlagevermögen sein kann, warum? Ganz einfach das Gebäude gehört dir nicht und wenn du Umbauarbeiten vornimmst, dann gehören die dir auch nicht sondern weiterhin dem Vermieter. Von daher würde ich das ganze irgendwo über die Mietkosten buchen. Aber so sicher bin ich mir da auch nicht!
Anlagevermögen Einbau in Fremdimmobilie
-
Strolch -
14. Mai 2004 um 14:38 -
Erledigt
-
-
-
Zum Thema AV:
HGB § 247
(...)
(2) Beim Anlagevermögen sind nur die Gegenstände auszuweisen, die bestimmt sind, dauernd dem Geschäftsbetrieb zu dienen.
(...)Aber wie man es verbucht weiss ich jetzt auch nicht. Mietkosten klingt zwar plausibel aber ob man es diesen zuschlagen darf bezweifle ich.
-
Über die Bilanzierbarkeit von Mietereinbauten hat sich das BMF in irgendeinem Schreiben ausgelassen (meine ich zumindest). Falls ich es finde werde ich es mal posten.
JC