Rechtsfragen zur Berufsausbildung

  • Hallo,

    habe einige Fragen zur Berufsausbildung.

    In Heft PÄDB 02 ist eine kleine Fallstudie abgedruckt, in der man die Fehler korrigieren muss. Dabei haben sich einige kleine Fragen ergeben:


    1.) können 3 Berufsschullehrer im Prüfungsausschuss sitzen, mit den Vertretern von Arbeitgeber und Arbeitnehmer? Ich weiß dass es mindestens einer sein muss, aber drei?

    2.) Ist die Handelskammer für die Berufsausbildung zum Gebäudereiniger zuständig? Kommt mir irgendwie komisch vor.

    3.) Kann ein Berufsschullehrer als Mit-Ausbilder den Ausbildungsvertrag mit unterschreiben? Eigentlich wird der doch nur zwischen Azubi und Ausbildendem geschlossen, oder?

    4.)Wo muss ein Prüfungsausschuss verklagt werden? Vor dem Arbeitsgericht oder vor dem Verwaltungsgericht?

    Hoffe jemand kann mir bei der Klärung der Fragen helfen :)

    LG
    Steffi

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