Anerkennung bereits bestandener Prüfungen?

  • Hallo erstmal,

    ich wollte mal fragen, ob irgendwer schon einmal mit meinem Vorhaben Erfahrungen gemacht hat.
    Ich studiere momentan Wirtschaftsrecht und möchte mich aber exmatrikulieren lassen und mich neu für den Studiengang Wirtschaft bewerben, da mir der juristische Teil überhaupt nicht liegt.
    Weiß irgendwer von euch, ob die bereits bestandenen Prüfungen trotzdem anerkannt werden könnten? Da ich ja nicht wechsel, sondern im ersten Semester wieder beginne.

  • Hey Gast!
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  • An der gleichen Hochschule???
    Dann bitte nicht exmatrikulieren lassen. Sondern nur einen Wechsel beantragen. Geht in den meisten Fällen sofern Platz ist sogar unterm Semester.
    Bei eine anderen Hochschule Zusage von der neuen abwarten immatrikulieren und dann ex bei der alten sonst hast Probleme. Manche HS nehmen keine exmat. Studiengangwechsler von anderen HS.

    Mit der Anrechnung einfach einen kleinen Brief an die zuständige Prüfungskommission wie:

    Zitat

    And die Prüfungskommission ....

    Hier mit möchte ich meine bisher erbrachten Leistungen im Fachbereich XY im Studiengang YX in den Fächern ....... (Note XY + wichtig SWS-Anzahl) für den Fachbereich ZZ im Studiengang YY anrechnen lassen.

    Datum, Ort Name, Unterschrift


    Den gleichen Brief machste auch wenn an eine andere Hochschule wechseln willst, fügst lediglich die Hochschulen ein und legst eine Notenbescheinigung deiner altern Hochschule bei.

    Zwei Dinge sind unendlich: das Universum und die menschliche Dummheit; aber bei dem Universum bin ich mir noch nicht ganz sicher.

    Albert Einstein (1879-1955)

  • Sehr oft musst Du aber auch eine gesonderte Bewerbung stellen. D.h. bewirb'dich ordentlich, warte ab ob du zugelassen wirst, am Tag der Neuimmatrikulation exmatrikulierst Du dich in deinem alten Studiengang und immatrikulierst Dich in Deinem neuen Studiengang. Für die Anrechnung gibt es meistens Vordrucke, d.h. es ist ein Formblatt mit allen Fächern des neuen Studiengangs, mit diesem am besten zum Prüfungskomissionsvorsitzenden gehen, all deine Nachweise mitbringen und Dir so viel Fächer wie möglich eintragen lassen.

    Gruß
    Markus

    I don't always know what I'm talking about but I know I'm right!


    E-Mail: markus at study-board.com


    Skype und MSN auf Anfrage

  • Dann werden nicht viele Fächer übrigbleiben. Den kleinen BGB Schein bekommst Du jedenfalls als Privatrecht anerkannt. Falls dein Studienplan Verwaltungsrecht etc. vorsieht kannst Du deinen ÖR Schein auch noch miteinbringen. Evlt. weitere Kurse als Wahlpflichtfächer oder Fächer des Studium Generale. Vielmehr wird da nicht übrigbleiben.

    Gruß
    Markus

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