Hallo,
ich habe einige kleine Fragen und hoffe jemand kann mir weiterhelfen.
In der ersten Aufgabe muss man entscheiden, ob eine Pflichtverletzung der Azubis oder des Ausbilders vorliegt, und dies begründen.
a) Der Ausbilder hat die Azubis zur Zwischenprüfung angemeldet. Da denen aber keine Zeit zur Vorbereitung auf den theoretischen Teil blieb, haben sie nicht an der Prüfung teilgenommen.
- würde sagen Pflichtverletzung der Azubis, da Teilnahme Zwischenprüfung ja Pflicht ist. Aber muss der Ausbilder die Azubis vorher fragen oder informieren, wenn er sie zur Zwischenprüfung anmelden will? Oder reicht wirklich nur die Info, dass sie dann und dann zur Zwischenprüfung zu erscheinen haben?
b) Ausbilder stellt keine Taschenrechner als Ausbildungsmittel zur Verfügung.
Würde sagen, dass es ne Pflichtverletzung ist, da Taschenrechner ja schon als Ausbidlungsmittel gilt, oder? Ein rechenschieber würde ja heut gar nicht mehr ausreichen, oder? (der steht im Studienheft als Ausbildungsmittel, aber kein Taschenrechner???)
c) Das gesamte Personal des Betriebes wechselt sich regelmäßig mit Frühstücksbesorgungen ab. Die Azubis sind der Meinung, dass das eine ausbildungsfremde Tätigkeit ist, und beteiligen sich daher nicht.
Da bin ich mir schon nicht so sicher. Eigentlich haben sie ja Recht, aber wenn das in dem Betrieb so Gang und gebe ist, warum sollen sich dann die Azubis nict daran beteiligen?
In der zweiten Aufgabe muss man zwischen 6 Antworten entscheiden, welche richtig ist. Ich habe es auf zwei Aussagen reduziert, aber da weiß ich nicht so wirklich, welche richtig ist.
Aussage 1: Eine Beschäftigung des Azubis mit ausbildungsfremden Tätigkeiten ist in geringem Umfang statthaft.
Aussage 2: Mangelhafte Lernleistungen des Azubis stellen keine Vertragsverletzung dar, wenn er sich ernsthaft um die Ausbildungsinhalte bemüht.
Hoffe es kann mir jemand weiterhelfen.
LG
Steffi