Hallöchen!
eine Frage: Normalerweise bekommt der Arbeitnehmer im Krankheitsfall 6 Wochen lang eine Lohnfortzahlung im Krankheitsfall. Entspricht diese Lfz dem vollen Gehalt (d.h. 100%) oder kann es auch nur 70% sein?
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Hi,
für die ersten 6 Wochen zahlt der Arbeitgeber vorrausgesetzt nach 4 wöchiger ununterbrochener Dauer des Arbeitsverhältnisses.
Die Berechnung verläuft folgendermaßen:
Monatsentgelt x Zahl der Arbeitstage der Entgeltfortzahlung : Zahl der Arbeitstage des Monats
Danach zaht denn die Krankenkasse:
das Krankengeld beträgt 70%.
Berechnung:
Monatsentgelt x Zahl der Krankentage(Wochentage) x 0,7 : 30
Gruß malottki
hmmm,.so genau kenn ich mich da auch nicht aus, vielleicht weiss es ja jemand anderes hier : drink
malottki
§4 EntgFG:
(1) Für den in § 3 Abs. 1 (§3 Abs.1 regelt den 42 Tage ~ 6 Wochenzeitraum für die Entgeltfortzahlung im Krankheitsfall) bezeichneten Zeitraum ist dem Arbeitnehmer das ihm bei der für ihn maßgebenden regelmäßigen Arbeitszeit zustehende Arbeitsentgelt fortzuzahlen.
Demnech ist dies m.E. eine Pflichtregelung die nicht durch Tarifverträge geändert werden kann.