Lohnfortzahlung im Krankheitsfall

  • Hallöchen!

    eine Frage: Normalerweise bekommt der Arbeitnehmer im Krankheitsfall 6 Wochen lang eine Lohnfortzahlung im Krankheitsfall. Entspricht diese Lfz dem vollen Gehalt (d.h. 100%) oder kann es auch nur 70% sein?

  • Hey Gast!
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  • Hi,

    für die ersten 6 Wochen zahlt der Arbeitgeber vorrausgesetzt nach 4 wöchiger ununterbrochener Dauer des Arbeitsverhältnisses.

    Die Berechnung verläuft folgendermaßen:

    Monatsentgelt x Zahl der Arbeitstage der Entgeltfortzahlung : Zahl der Arbeitstage des Monats

    Danach zaht denn die Krankenkasse:
    das Krankengeld beträgt 70%.

    Berechnung:

    Monatsentgelt x Zahl der Krankentage(Wochentage) x 0,7 : 30


    Gruß malottki

    Tell me what you eat and I tell you who you are.(Brillat-Savarin)

  • hmmm,.so genau kenn ich mich da auch nicht aus, vielleicht weiss es ja jemand anderes hier : drink


    malottki

    Tell me what you eat and I tell you who you are.(Brillat-Savarin)

  • §4 EntgFG:
    (1) Für den in § 3 Abs. 1 (§3 Abs.1 regelt den 42 Tage ~ 6 Wochenzeitraum für die Entgeltfortzahlung im Krankheitsfall) bezeichneten Zeitraum ist dem Arbeitnehmer das ihm bei der für ihn maßgebenden regelmäßigen Arbeitszeit zustehende Arbeitsentgelt fortzuzahlen.

    Demnech ist dies m.E. eine Pflichtregelung die nicht durch Tarifverträge geändert werden kann.