Ich habe eine Frage:
Wenn jemand vom Aufsichtsratsvorstand zum Vorstandsmitglied bestellt wird, der Aufsichtsrat hierüber allerdings nicht in Kenntnis gesetzt wird und das "neue Vorstandsmitglied" (davon ausgehend, dass alle Beteiligten eingeweiht sind) beim Händler X ein Produkt in Höhe von 150.000 € bestellt, woraufhin sich der Aufsichtsrat erbost, da er über ihn als Vorstandsmitglied nicht informiert wurde - wer zahlt in dem Falle den entstandenen Schaden des Händlers (ausgehden davon , dass der Aucfsichtsrat nicht nachträgöich einwilligt) - das Vorstandsmitglied und der Aufsichtsratsvorsitzende, richtig?
Danke für Eure Tipps
Mel