Hi!
Kann mir jemand sagen, ob und inwieweit ein Gesellschafter einer OHG von der OHG auf Schadensersatz verklagt werden kann, wenn er eine Anschaffung tätigt, die nicht die Zustimmung der Mitgesellschafter findet und zudem noch einen überhöhten Kaufpreis einwiligt, der dem Gesellschaftsvermögen Schaden zufügt?
Finde für diesen Fall keinen Lösungsansatz kann mir aber eigentlich nicht vorstellen, dass er zur Rechenschaft gezogen werden kann, finde keinen passenden Paragraphen der dies besagt.
Danke für Eure Hilfe
Mel