Hallo an alle!
Vielleicht hat von euch zu folgendem Thema eine Idee. Es geht um den Zusammenhang der Prozesskostenrechnung und der Bilanzpolitik.
Also, hat jemand eine Idee, wie man mit der Prozesskostenrechnung Bilanzpolitik betreiben kann.
Meine erster Gedankengang war:
Mit der Prozesskostenrechnung werden aus Gemeinkosten Einzelkosten gemacht.
Nach HGB kann (!!!) man diese mit in die Bewertung von auf Lager gelegter Ware miteinrechnen, aber man kann es auch sein lassen ->Bilanzpolitik!
Hat jemand noch mehr Ideen?
Ich wäre sehr dankbak!
Danke und Grüße
Mario