8. August 2006 um 21:46 #1 hallo,ich habe alles abgesucht, aber leider nichts gefunden. :OKann mir jemand sagen bis welcher Umsatzsumme das HGB wegen "Geringfügigkeit" die Gründung einer OHG oder KG nicht zwingend vorschreibt????DANKE SchonmalDenni
9. August 2006 um 03:15 #2 Wenn es keine OHG oder KG ist, ist es eine GbR.Eine GbR wird automatisch zu einer OHG, wenn die Pflicht zur Eintragung ins Handelsregister entsteht.Dafür gibt es aber keine Paragraphen, da wirst du dir wohl oder übel irgendwo einen Gesetzeskommentar suchen müssen und da nachblättern.Mein Momentaner Kenntnisstand für Umsatzgrenzen istDienstleistungen: 175.000Einzelhandel/Hotels: 250.000Großhandel/Produktion/Restaurants: 300.000