hallo,
ich habe alles abgesucht, aber leider nichts gefunden. :O
Kann mir jemand sagen bis welcher Umsatzsumme das HGB wegen "Geringfügigkeit" die Gründung einer OHG oder KG nicht zwingend vorschreibt????
DANKE Schonmal
Denni
hallo,
ich habe alles abgesucht, aber leider nichts gefunden. :O
Kann mir jemand sagen bis welcher Umsatzsumme das HGB wegen "Geringfügigkeit" die Gründung einer OHG oder KG nicht zwingend vorschreibt????
DANKE Schonmal
Denni
Wenn es keine OHG oder KG ist, ist es eine GbR.
Eine GbR wird automatisch zu einer OHG, wenn die Pflicht zur Eintragung ins Handelsregister entsteht.
Dafür gibt es aber keine Paragraphen, da wirst du dir wohl oder übel irgendwo einen Gesetzeskommentar suchen müssen und da nachblättern.
Mein Momentaner Kenntnisstand für Umsatzgrenzen ist
Dienstleistungen: 175.000
Einzelhandel/Hotels: 250.000
Großhandel/Produktion/Restaurants: 300.000