Zwei Nebenjobs - wie kombinieren?

  • Hallo liebes Forum,

    ich stürme hier gleich mal rein & hoffe, Ihr könnt mir weiterhelfen - bin nämlich gerade am Studi-Foren abgrasen zwecks einer Antwort weils ein bißchen "pressiert" ;)

    Also, ich bin 30, kriege seit Unzeiten kein Bafög mehr, studiere Teilzeit (falle daher nicht unter die 20h-Regelung für unterm Semester) und habe einen Job als Nachtbereitschaft bei dem ich monatlich zwischen 420 & 550 Euro verdiene. Dort liegt daher auch meine Lohnsteuerkarte.

    Ach ja, aufgrund längerer Krankheit wurde mir noch ein Jahr lang KK-Beitrag zum Studitarif (also 56,xx Euro) bewilligt, obwohl ich über 30 bin.

    Ich habe mir jetzt einen zweiten Nebenjob suchen müssen, weil das mit dem Geld nicht so einfach bei mir ist und wollte mal fragen, wie ich das dann deichseln sollte, um nicht steuerpflichtig zu werden.

    Der weite Job ist keine Nachtbereitschaft sondern direkt Nachtarbeit und ich weiß noch nicht, wie der Arbeitsvertrag aussieht - wahrscheinlich aber mit der Mäglichkeit mehr als 400 Euro zu verdienen. Meinen alten Job würde ich dann wahrscheinlich auf unter 400 drücken

    Sollte ich einen der Jobs dann auf 400 Euro-Basis laufen lassen oder für den zweiten eine zweite Lohnsteuerkarte beantragen? Im alten Job kriege ich auch Weihnachts- und Urlaubsgeld, wird das dann auf die 400 Euro angerechnet?

    Welche Kombi ist günstiger: zwei Lohnsteuerkarten oder einmal 400-Job & einmal Gleitzonen-Job? Muß ich noch was beachten an steuerrechtlichen oder juristischen Fallstricken?

    Dank im Voraus

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  • Zitat


    Geändert hat sich vor allem die Regelung für mehrfach beschäftigte Arbeitnehmer. Bis März 2003 wurden alle Beschäftigungen eines Arbeitnehmers addiert, wer bereits einen sozialversicherten Hauptberuf hatte, konnte deshalb nicht gleichzeitig geringfügig beschäftigt sein.

    Jetzt gilt:
    mehrere geringfügige Beschäftigungen (jeweils bis 400 Euro) werden addiert; nur wenn sie in der Summe nicht über 400 Euro liegen, bleiben sie versicherungsfrei.

    neben einer versicherungspflichtigen Beschäftigung bleibt ein 400-Euro-Job frei - aber nur einer.
    Eine Ausnahme gilt für die Arbeitslosenversicherung: hier werden geringfügige mit versicherungspflichtigen Beschäftigungen nicht zusammengerechnet.

    Soviel zur Kombi bei der Soz. Versicherung die Steuer ist da etwas komplizierter, daher würde ich dir die Quelle zum selberlesen empfehlen: http://www.400-euro.de/400/400-sv.html


    Hoffe etwas geholfen zu haben!

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