Preisuntergrenze

  • Hallo,

    könnt ihr mal schauen, ob ich die Aufgabe richtig gerechnet hab:

    Ein Kosmetikhersteller hat eine Tagescreme der Marke „Elegance“ im Sortiment, die 5,75 € pro Verkaufseinheit kostet. Bei diesem Preis wird mit einem Absatz von 100.000 Stück gerechnet. Die variablen Stückkosten (v) betragen 3,25 €. Die Produktionsanlage ist bei dieser Menge nicht ausgelastet und kann auch nicht (ohne kostspieligen Umbau) für die Produktion anderer Artikel verwendet werden. Man könnte die Produktion um 10% erhöhen, müsste dann aber den Preis senken.
    Bestimme die Preisuntergrenze, bei der die Absatzvergrößerung um 10% zu keiner Verschlechterung des Deckungsbeitrag führt.

    Mein Lösungsansatz wär folgender:

    Umsatz 5,75 * 100.000 = 575.000
    Variable Kosten 3,25 * 100.000 = 325.000
    Deckungsbeitrag 250.000


    Produktion wird um 10 % erhöht:

    Umsatz 5,75 * 110.000 = 632.500
    Variable Kosten 3,25 * 110.000 = 357.500
    Deckungsbeitrag 275.000

    Die Anwendung der Deckungsbeitragsrechnung zeigt, dass der Absatz erhöht werden kann!! Die Preisuntergrenze ist gleich dem Deckungsbeitrag.

    LG Michi

  • Hey Chef, du hast ja ne Menge Fragen! Wann ist denn die Klausur? 8)

    Also so einfach kann man das meiner Meinung nach nicht rechnen.

    Der erste Schritt ist ok, aber dann muss du wie folgt weiterrechnen, weil der neue Preis ja unbekannt ist:

    p* 110.000 - 3,25 * 110.000 = 250.000 (bisheriger DB)
    p* 110.000 - 357.500 = 250.000
    p * 110.000 = 607.500
    p = 5,52 Euro

    Alles klar soweit?

  • Edit: Wollte es gerade rechnen, aber lasse es gleich wieder, weil ich's genauso gemacht hätte wie mein Ex-Kollege ;)

    Btw. ist die Preisuntergrenze niemals gleich dem db, sondern die kurzfristige Preisuntergrenze entspricht dem Preis bei dem dein Brutto-Gewinn gleich 0 ist und die langfr. Preisuntergrenze entspricht dem Preis bei dem dein Netto-Gewinn gleich 0 ist.

    Gruß
    Markus

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