Halli Hallo,
ich hänge absolut an der Aufgabe 1.
Ich wäre über jede Hilfe dankbar!!!!
Wer kann mir helfen?
Vielen Dank!
Halli Hallo,
ich hänge absolut an der Aufgabe 1.
Ich wäre über jede Hilfe dankbar!!!!
Wer kann mir helfen?
Vielen Dank!
Hallo!
Um was geht es genau?
Gruß Sergej
Es wäre nett wenn Du Deinen Betreff präzisieren würdest und Du vor allem die Aufgabe zur Verfügung stellst und Deine damit verbundenen Probleme. Ansonsten kann Dir hier keiner helfen und der Thread wird in der Versenkung verschwinden.
Gruß
Markus
Hallo Sergej
Danke für Deine Anfrage.
Ich bin schon etwas weiter und benötige nur eher Hilfe bei folgender Fragestellung:
Wo buche ich Wertberichtigungen auf Forderungen?
Falls Du mir hilfen kannst, schon mal lieben Dank im Voraus!
Daniela
Erstmal schauen ob zweifelhafte Forderungen oder uneinbringliche Forderungen, es ei denn es geht um Wertberichtigungen zwecks Wechselkursänderungen, dann ist es was anderes.
Zweifelhafte Forderungen werden zum wahrscheinlichen Wert gebucht, uneinbringliche Forderungen (wenn z.B. die Pfändung fehlgeschlagen ist) werden zu einem Erinnerungswert in der Bilanz belassen.
Uneinbringbare Forderungen werden direkt (Umsatzsteuerwrksam) d.h. nicht über die passive Wertberichtigung abgeschrieben
Bsp.:
Abschreibungen auf Forderungen
Umsatzsteuer
an
Forderungen
Zweifelhafte Foderungen müssen einzelwertberichtigt werden und zwar am Jahresende, als Vorabschlussbuchung!
Bsp.:
Aufwendung aus Einstellung in EWB
an
EWB
Umsatzsteuer kommt erst, wenn die Forderung zur Gänze oder zu Teilen uneinbringlich wird.
Vielen lieben Dank,
da hast Du mir echt schon weitergeholfen