Grunderwerbsteuer.

  • Bei der Anschaffung eines Grundstücks gehören zu den Anschaffungskosten neben dem Kaufpreis die Grunderwerbsteuer, die Notariats- und Grundstückskosten, Vermittlungsgebühren und alle anderen Nebenkosten, die entstehen, um das Grundstück in eigene wirtschaftliche und rechtliche Verfügungsmacht zu überführen. Die Anschaffungskosten können auch darin bestehen, dass Schulden des Veräußerers mitübernommen werden.

    I don't always know what I'm talking about but I know I'm right!


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  • Die Notariatskosten gehören nur bedingt zu den AK des Grd.stcks. Man sollte darauf achten dass es sich bei den Notariatskosten nicht um eine Grundschuldbestellung handelt. Diese sind nämlich Finanzierungskosten und somit sofort Aufwendungen (bzw. bei den Einkünften aus § 21 EStG (Vermietung&Verpachtung) Werbungskosten.) Finanzierungskosten gehören nämlich nicht zu den AK.

    Sonst hat tekk alles astrein erklärt. :D

    Grüße
    JC