Allg. ReWe Fragen - Multiple Choice

  • Hallo!

    Bereite mich gerade auf die Prüfung vor und bin mir bei der Bearbeitung einiger Multiple Choice Fragen nicht sicher, weil ich in meinen Unterlagen und Büchern keine ausreichenden Informationen finde.
    Vielleicht kann mir hier ja jemand helfen, wäre euch wirklich sehr, sehr dankbar!

    Zum Beispiel:

    Ein Unternehmen habe die Wahl zwischen degressiver und linearer Abschreibung für eine neu angeschaffte Maschine. In dieser Situation führt die degressive Abschreibung (im Vergleich zu linearen) zu einem zinslosen Steuerkredit.

    Also, von Abschreibungen habe ich gar keine Ahnung, weil das eigentlich auch gar nicht zu dem Stoff gehört, den wir in der Vorlesung behandeln.
    Und ich habe noch eine Aussage zu diesem Thema, die ich nicht beurteilen kann:

    Da Abschreibungen nur Aufwand aber keine Auszahlung darstellen, ist der Kapitalwert nach Steuern bei vollständiger Abschreibung unabhängig von der zugrunde leigenden Abschreibungsmethode.


    Die Emission einer Anleihe führt zu einer Einzahlung, nicht aber zu einem Ertrag.

    Ich denke, das ist richtig, bin mir aber nicht sicher?! Schließlich verkauft man Anleihen ja nicht wie Waren, sondern es geht um Kredite. Also müsste das doch falsch sein, oder?


    Und wie war das nochmal mit der GuV?
    Ein Unternehmen ist genau dann zahlungsfähig, wenn die Erträge des aktuellen Rechnungsjahres größer als die Aufwendungen sind.

    Müsste doch falsch sein, weil die GuV doch nur Jahresüberschuss oder Fehlbetrag ausgibt, darin aber nicht die Verbindlichkeiten enthalten sind. Richtig?

    Schon mal vielen Dank für eure Hilfe!!!

  • Hey Gast!
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  • Ein Unternehmen habe die Wahl zwischen degressiver und linearer Abschreibung für eine neu angeschaffte Maschine. In dieser Situation führt die degressive Abschreibung (im Vergleich zu linearen) zu einem zinslosen Steuerkredit.

    -> Ja, Du senkst Deinen Gewinn mehr als bei linearer. Zahlst also weniger Steuern. Also ein zinsloser Steuerkredit. All right?

    Da Abschreibungen nur Aufwand aber keine Auszahlung darstellen, ist der Kapitalwert nach Steuern bei vollständiger Abschreibung unabhängig von der zugrunde leigenden Abschreibungsmethode.

    -> Ja, Erklärung steht schon in der Aussage.

    Die Emission einer Anleihe führt zu einer Einzahlung, nicht aber zu einem Ertrag.

    -> Gute Frage, sehe ich aber wie Du.

    Ein Unternehmen ist genau dann zahlungsfähig, wenn die Erträge des aktuellen Rechnungsjahres größer als die Aufwendungen sind.

    -> Hast Du erkannt. Die GuV gibt keine Aussage über Finanzkraft, Liquidität usw.

    Gruß
    Markus

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  • Zitat

    Original von Markus

    -> Ja, Erklärung steht schon in der Aussage.

    Die Emission einer Anleihe führt zu einer Einzahlung, nicht aber zu einem Ertrag.

    -> Gute Frage, sehe ich aber wie Du.

    Hi,

    eine Anleihe ist doch Fremdkapital, also kann es doch kein Ertrag sein. Der Buchungssatz muesste irgendwie so lauten:

    Bank an Anleihe

    da ist doch kein Ertragskonto dabei, oder?

  • Zitat

    Original von Markus
    Da Abschreibungen nur Aufwand aber keine Auszahlung darstellen, ist der Kapitalwert nach Steuern bei vollständiger Abschreibung unabhängig von der zugrunde leigenden Abschreibungsmethode.

    Sehe ich anders. Bei degressiver Abschreibung verlagert man die Steuerzahlungen nach hinten, und hätte dann beispielweise die Möglichkeit diese Ersparnis am Kapitalmarkt anzulegen. Somit ist der Kapitalwert höher als bei linearer Abschreibung.

  • Zitat

    Original von thorag

    Sehe ich anders. Bei degressiver Abschreibung verlagert man die Steuerzahlungen nach hinten, und hätte dann beispielweise die Möglichkeit diese Ersparnis am Kapitalmarkt anzulegen. Somit ist der Kapitalwert höher als bei linearer Abschreibung.

    Da hast Du recht. Ich habe hier die Steuerzahlungen die ja eine Auszahlung darstellen vernachlässigt. Wiederanlageprämisse war ja nicht direkt gefragt. Lässt man Steurzahlungen außen vor stimmt die Aussage, berücksichtig man diese, so ergeben sich je nach Methode zwei unterschiedliche Kapitalwerte eines Investitionsobjektes und somit ist die Aussage zu verneinen. So, jetzt passt wieder alles ;)

    Gruß
    Markus

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  • Ich hätte hier nochmal was, wobei ich mir nicht sicher bin:

    Unter der Annahme eines vollkommenen Kapitalmarktes führen das Kapitalwert-Kriterium, das Annuitäten-Kriterium und der unmittelbare Parametervergleich zur endvermögensmaximierenden Investitionsentscheidung, wenn alle Differenzzahlungsreihen genau einen kritischen Parameter aufweisen.

    Mich irritiert der "kritische Parameter", weil ich mir nicht sicher bin, was damit gemeint sein soll?! Könnte mir dabei vielleicht nochmal jemand helfen?