Studium und Arbeit im Einklang

  • Hallo!

    Ich bin schon vor Eintritt und während meines Studiums selbstständig!
    Inwiefern ist diese Situation mit Rechten und Pflichten des Studentenlebens in Einklang zu bringen?
    Habe ich noch immer Recht auf BaföG?
    Kann ich die kommenden Studiengebühren sonderlich steuerlich geltend machen?
    Wird meine PKV staatlich bezuschußt?
    Komme ich trotz des Status in den Genuß von Vergünstigungen?

    Ich würde mich über Antwort freuen!
    MFG
    Philip

  • Zitat

    Original von Philip S.
    Hallo!
    Ich bin schon vor Eintritt und während meines Studiums selbstständig!


    Gut für dich

    Zitat

    Original von Philip S.
    Inwiefern ist diese Situation mit Rechten und Pflichten des Studentenlebens in Einklang zu bringen?


    Das hängt wohl ganz von dir persönlich ab!

    Zitat

    Original von Philip S.
    Habe ich noch immer Recht auf BaföG?


    Wenn du jünger als 30 bist
    hängt es wohl ganz von deinem Einkommen ab, da dieses "Gegengerechnet" wird.

    Zitat

    Original von Philip S.
    Kann ich die kommenden Studiengebühren sonderlich steuerlich geltend machen?


    Momentan ist da wohl etwas Schwung ins System gekommen - heist es gibt ein paar neue Urteile, aber prinzipiell ich hab keine Ahnung

    Zitat

    Original von Philip S.
    Wird meine PKV staatlich bezuschußt??


    Glaub ich weniger, du kannst aber ja mal deine PKV fragen ob du in einen ihrer Studententarife darfst, wird wohl eher nicht klappen...
    quote]Original von Philip S.
    Komme ich trotz des Status in den Genuß von Vergünstigungen?
    [/quote]
    Welche Vergünstigungen?

    Zum Selberlesen:
    http://www.das-neue-bafoeg.de

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  • Vergünstigungen die ein normaler Student bekommt, bekommst Du auch. BaFög hängt von deinem Einkommen, Alter usw. ab. Wirst Du aber wahrscheinlich nicht notwendig haben oder? Ich meine so hoch ist der Satz auch nicht. Bei Selbstständigkeit sollte die Gefahr auch nicht zu groß sein aus der offiziellen Studentenschiene herauszurutschen, was unser einer ja passiert wenn er mehr als 19,5h die Woche arbeitet. Studiengebühren absetzen? Ich denke eher nicht, da v.a. die Gebühren nachträglich bezahlt werden sollen. Hat dann wohl eher den Charakter eines Kredites (nach Beendigung deines Studiums).

    Gruß
    Markus

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