stiller Gesellschafter

  • Hallo zusammen:

    Zur atypischen stillen Gesellschaft erhält der stille Gesellschafter als typischer Gesellschafter beim Ausscheiden - je nach vertraglicher Gestaltung - einen Anteil am "gewachsenen Geschäfts- oder Firmenwert und an den stillen Reserven.
    Angenommen: Die Abgeltung am Geschäfts- oder Firmenwert belaufe sich auf einen Betrag von 60.000 und der atypische stille Gesellschafter hatte einen vertraglichen Anspruch auf 30% der stillen Reserven sowie des Geschäfts oder Firmenwertes. Für die stillen Reserven in der Betriebs- und Geschäftsauststattung stellt sich die Abfindung auf 45.000. Das zurückgezahlte Eigenkapital des stillen Gesellschafters beläuft sich auf 400.000.

    Wie hat der verbleibende und somit auszahlende Unternehmer diese Zahlungen bilanziell zu behandeln und zwar in der Handels- und in der Steuerbilanz? Wie hoch schätzen Sie nach dem Ausscheiden des stillen Gesellschafters den "gewachsenen" Geschäfts- oder Firmenwert in dem Unternehmen ein?

    -> Ich verstehe im Moment nur Bahnhof.

    LG Julia

  • Das EK- Konto in Höhe von 400.00,- € wird in eine Verbindlichkeit umgewandelt ( reiner Passivtausch ).
    Die Zahlung darüber hinaus ( 45.000 und 60.000 ) sind als Kaufpreis zu verstehen, die der verbleibende Gesellschafter zahlen muß.
    Von daher sind beide Beträge in einer Ergänzungsbilanz zu aktivieren und hier nach handels- bzw. steuerrechtlichen Vorschriften abzuschreiben.

    Die 45.000 Abfindung ( = stille Reserven ) müssen auf die WG aufgeteilt werden, die die stillen reserven enthalten.
    Die 60.000 werden als derivater Geschäfts- und Firmenwert unter den immateriellen VG aktiviert.
    Dies ist auch der gewachsene Firmenwert, da nur diese Höhe entgeltlich entrichtet wird.

    Viele Grüße

    Uwe