Hallo!
Was wird unter dem qualifizierten Mitwirkungsrecht des Betriebsrates verstanden???
Wäre dankbar für jede Hilfe
Gruß
Hallo!
Was wird unter dem qualifizierten Mitwirkungsrecht des Betriebsrates verstanden???
Wäre dankbar für jede Hilfe
Gruß
Hallo
Der Betriebsrat hat bei allgemeinen personellen Angelegenheiten nur ein qualifiziertes Mitwirkungsrecht.
Das heißt, der Arbeitgeber entscheidet hier grundsätzlich allein nach vorheriger vor Anhörung des Betriebsrates(§§92 bis 105 BetrVG). Zum Beispiel Fragen der Personalplanung, Kündigungen und Bildungsmaßnahmen zur Sicherung des Arbeitsplatzes.
lg Katrin