Hallo Der Betriebsrat hat bei allgemeinen personellen Angelegenheiten nur ein qualifiziertes Mitwirkungsrecht. Das heißt, der Arbeitgeber entscheidet hier grundsätzlich allein nach vorheriger vor Anhörung des Betriebsrates(§§92 bis 105 BetrVG). Zum Beispiel Fragen der Personalplanung, Kündigungen und Bildungsmaßnahmen zur Sicherung des Arbeitsplatzes.