Bewerbungsinfos

    • Offizieller Beitrag
    Zitat


    Hab ich im Netz gefunden u. fand das mal sehr Interessant!

    In diesem Tutorial sind einige wichtige Infos und Tricks zu den Themen Bewerbung, Bewerbungsformen und Vorstellungsgespräch zusammengetragen worden.

    Die schriftliche Bewerbung (sowohl per Post als auch bei der Online-Bewerbung) ist in den meisten Fällen das erste Mal, dass Ihr potenzieller Arbeitgeber Sie kennen lernt.

    Denken Sie daran: "You never get a second chance, to make a first impression" - Der erste Eindruck ist entscheidend. Entweder Ihre Unterlagen überzeugen oder Sie sind bereits in dieser Runde aus dem Rennen. Wollen Sie Ihr Ziel - die Einladung zu einem Vorstellungsgespräch - erreichen, sollten Sie also viel Sorgfalt auf Ihre schriftliche Bewerbung verwenden. Überzeugen Sie sowohl formal als auch inhaltlich. Und denken Sie daran: Be-Werbung heißt Werben. Machen Sie Werbung für sich. - Aber richtig.

    Das Thema „schriftliche Bewerbung“ ist in folgende Abschnitte gegliedert (mit direkten Links zu den entsprechenden Abschnitten = Postings):

    Bewerbungsformen/Vollständige Unterlagen

    Anschreiben

    Lebenslauf

    Foto

    Die dritte Seite

    Zeugnisse und Referenzen

    Arbeitsproben

    Checkliste: Formal richtig bewerben

    Beispiel einer optimalen Bewerbungsmappe im *.pdf-Format (Acrobat Reader)

    Desweiteren noch genauere Informationen zum Thema Email-Bewerbung/Online-Bewerbung

    Am Ende noch nützliche Informationen und Wissenswertes zum Vorstellungsgespräch:
    Das Vorstellungsgespräch - Allgemeines

    Das Vorstellungsgespräch - Vorbereitung

    Das Vorstellungsgespräch - Ablauf

    Das Vorstellungsgespräch - Verhaltensregeln

    Das Vorstellungsgespräch – Fragen im Einstellungsgespräch

    Das Vorstellungsgespräch – Wie behandelt man bestimmte Fragen?

    Das Vorstellungsgespräch – Personal-Auswahl-Interview: Praxisbeobachtungen


    Nützliche Links zur Bewerbung

    19 goldende Bewerbungstipps
    Profi Bewerbungstips
    Bewerbungsassistent von monster.de
    Bewerbungstips von Stepstone
    FOCUS Bewerber ABC
    EXPRESS BEWERBUNG - DOWNLOAD
    Infos rund um die Themen Stellensuche und Bewerbung
    Tips vonhttp://www.jungekarriere.com
    http://www.jobforum.de/
    https://www.study-board.de/url
    Tips für die Online-Bewerbung
    Warum Online-Bewerbung ?
    Formen der Internet-Bewerbung

  • Hey Gast!
    Hast Du eine Frage, die Du gerne beantwortet haben möchtet? Klickt auf den folgenden Link und Du wirst die Antwort finden:

    Hier findest Du die Antworten

    Egal, ob es sich um eine Frage zu einem bestimmten Thema in eurem Studium oder um allgemeine Ratschläge handelt - wir haben die Antworten, die ihr sucht. Also zögert nicht und klickt auf den Link! Wir freuen uns darauf, euch zu helfen.

    • Offizieller Beitrag

    1. Bewerbungsformen/Vollständige Unterlagen

    Kurzbewerbungen umfassen Bewerbungsschreiben (Anschreiben), Lichtbild und Lebenslauf

    Bewerbungen mit den üblichen Unterlagen enthalten zudem Arbeits-, Ausbildungs- und Schulzeugnisse.

    Als vollständig bezeichnet man Unterlagen dann, wenn zudem Gehaltsangaben gemacht werden.

    Stellenbewerbung bezieht sich auf konkrete Stellenausschreibung.

    Initiativbewerbung wird vom Bewerber ohne konkreten Bezug zu einer Stellenausschreibung geschickt

    Online-Bewerbung via Email


    "Schicken Sie uns bitte Ihre vollständigen Unterlagen zu." Dieser Satz bedeutet also, daß bestimmte Unterlagen auf jeden Fall in Ihrer Mappe liegen müssen.

    Anschreiben

    Lebenslauf

    Foto

    Schul- und Arbeitszeugniskopien

    Bescheinigungen/Zertifikate (z.B. Qualifikationen, Weiterbildung)

    Gehaltsvorstellungen (kann man aber dennoch weglassen, sofern nicht explizit verlangt)

    Es kann aber auch sein, daß Ihr potenzieller Arbeitgeber bestimmte Anforderungen an die Zusammensetzung Ihrer Unterlagen im Stellenangebot bereits formuliert hat. Typische Beispiele sind die Fragen nach Arbeitsproben in kreativen Berufen oder die immer noch von Zeit zu Zeit geforderte Handschriftenprobe. Aber auch Sie selbst können Ihre Unterlagen durch bestimmte Dokumente sinnvoll ergänzen. Zum Beispiel durch eine gute Referenz.

    Wählen Sie die Anlagen sorgfältig aus. Überschütten Sie Ihr Gegenüber nicht mit einer Fülle von langweiligen Papieren. Denn: Time is money. Und das bedeutet in diesem Zusammenhang, daß Personaler Ihnen nicht viel Zeit lassen, sich zu bewähren.
    Ordnen Sie deshalb Ihre Unterlagen ihrer Bedeutung nach. Das Anschreiben liegt lose ganz zu oben in der Mappe. Als erstes abgeheftet und daher gut sichtbar ist das wichtigste Dokument Ihrer Bewerbung: der Lebenslauf. Dort klebt auch Ihr Foto. Es sei denn Sie entscheiden sich für ein gut gestaltetes Deckblatt. Dann kann Ihr Foto natürlich dort besonders gezielt platziert werden.

    Zeugnisse ordnen Sie chronologisch: Je aktueller und je höher der Bildungsabschluss, desto interessanter ist es für den Personaler und desto weiter oben liegt es daher in Ihrer Mappe. Aber denken Sie daran: Verschicken Sie nie die Originale, gute neue Fotokopien Ihrer Zeugnisse reichen aus.


    Auswertung der Bewerbungsunterlagen durch Personaler – Grobdurchsicht

    Inhalte:
    Eingehen im Anschreiben auf gewünschtes Einsatzgebiet/angestrebte Stelle

    Lückenlosigkeit des Lebenslaufs – sind größere Zeiträume nicht näher erläutert?

    Formalien:
    Vollständigkeit der Bewerbungsmappe (Anschreiben, Lebenslauf, Zeugnisse, Lichtbild)

    Ansprechende und sorgfältige Gestaltung der Bewerbungsmappe (aktuelles Lichtbild, unsauberes Papier, Eselsohren, etc.)

    Korrekte Adresse und Firmenbezeichnung

    Vollständigkeit der Adressdaten des Absenders

    Rechtschreibung und Grammatik/Ausdrucksfähigkeit im Anschreiben

    Vollständigkeit der Zeugniskopien

    • Offizieller Beitrag

    2. Das Anschreiben

    Das Anschreiben ist Ihre Visitenkarte. Bei den Bewerbungsunterlagen liegt es lose oben auf. Das Anschreiben liefert den ersten entscheidenden Eindruck, formulieren und gestalten Sie es daher mit absoluter Sorgfalt. Am besten lassen Sie Freunde oder Bekannte Korrektur lesen.


    Individuell gestalten: Beantworten Sie in Ihrem Anschreiben die Fragen:

    Warum bewerbe ich mich?

    Wo stehe ich jetzt?

    Was sind meine Ziele?
    Trotzdem: Schreiben Sie das Anschreiben immer so, dass ein Personal-Entscheider beim Lesen Lust bekommt, Sie kennenzulernen.


    Form

    In der Kürze liegt die Würze. Der Personalentscheider hat weder Lust noch Zeit, Romane zu lesen. Daher sollte das Anschreiben nicht länger als 1 Seite sein!!!
    Sollte jedoch der Platz knapp werden und bevor die eine Seite zu überladen wird, kann man auf zwei Seiten ausweichen.

    Das Bewerbungsschreiben soll in der Form eines kaufmännischen Briefes abgefasst werden (vgl. DIN 5008).


    Papier:
    Gutes, nicht liniertes Papier verwenden. Eigenes, dezent gestaltetes Briefpapier ist empfehlenswert. Das lässt sich auch durchaus am Computer selbst entwerfen.


    Schriftart/-größe:
    Generell ist die Wahl der Schriftart freigestellt, allerdings sollte sie nicht zu verschnörkelt sein. Für Anschreiben und Lebenslauf sollte die gleiche Schriftart verwendet werden. Häufig findet man diese Schriftarten:
    Times New Roman: Standardschriftart von Word.
    Arial: häufig verwendete, leicht leserliche und platzsparende (Buchstaben eng aneinander) Schriftart
    Verdana: Studien zufolge besonders angenehm zu lesen, leider ziemlich hoher Platzverbrauch
    Die Schriftgröße beträgt meist 11 – 12.


    Absender:
    Der Absender kann je nach Layout Ihrer Bewerbung rechts oder links oben angeordnet werden. Der Abstand der ersten Zeile der eigenen Anschrift zum oberen Blattrand beträgt etwa 2,5 cm. Die Adresse besteht aus 4 bzw. 5 Zeilen:
    Name (samt Titel wie z.B. Dipl-Ing.)
    Straße mit Hausnummer
    Postleitzahl und Wohnort
    Telefonnummer und/oder Email-Adresse


    Anschrift:
    Die Anschrift steht links ca. 3 cm unter dem Absender. Sie sollte auf der Höhe sein, dass sie in einem DIN A4-Briefumschlag im Fenster sichtbar ist.
    Neben Firmennamen sollte ggf. auch Abteilung und Ansprechpartner angegeben werden, damit die Bewerbung auf alle Fälle gleich den Richtigen erreicht (Die Reihenfolge dieser Angaben bestimmt den Weg der Bewerbung innerhalb der Firma). Das zu Händen oder auch z.H. wird nicht mehr verwendet.
    Nach europäischer Norm muß zwischen Straße/Postfach und Postleitzahl/Ort eine Leerzeile eingefügt werden. Wenn es eine Firma im Ausland ist, dann sollte auch noch das Länder
    Achtung: Alles muß fehlerfrei sein.


    Datum:
    Rechts, entweder in der ersten Zeile neben dem Absender oder in der letzten Zeile neben der Anschrift. Das Datum hat die Form "Ort, Datum", das Wörtchen den kann weggelassen werden.
    Die Schreibweise des Datums ist entweder in der herkömmlichen Schreibweise TT. Monat JJJJ (08. Februar 2002) bzw. TT.MM.JJJJ (08.02.2002) vorzunehmen oder auch in der europäischen Schreibweise JJJJ-MM-TT (2002-02-08) zulässig, jedoch nicht mit „/“ als Trennzeichen.


    Betreff:
    Zwischen letzter Zeile der Anschrift (also dem Ort) und dem Betreff sind 4 Leerzeilen.
    Man bezieht sich auf die Stellenausschreibung, wobei die Quelle und das Erscheinungsdatum in Fettdruck genau angegeben werden. Dazu kann man noch die Bezeichnung der Stelle angeben, auf die man sich bewirbt bzw. Titel der Stellenanzeige.
    Die Wörter Betreff oder Bezug werden nicht mehr verwendet. Der Betreff sollte aus maximal 2 Zeilen bestehen.
    Beispiel:
    quote:
    --------------------------------------------------------------------------------
    Ihre Anzeige in der Frankfurter Allgemeinen Zeitung vom 26.01.2002
    "Auszubildender gesucht"
    --------------------------------------------------------------------------------


    Anrede/Begrüßung:
    Im Abstand von zwei Leerzeilen zum Betreff, mit Name und Titel des Ansprechpartners (der auch oben in der Anschrift angegeben worden ist) wie z.B. "Sehr geehrter Herr Dr. Müller". Oder, falls kein Ansprechpartner angegeben ist, das allgemeine "Sehr geehrte Damen und Herren".
    Gewöhnlich folgt als Satzzeichen ein Komma in den seltensten Fällen ein Ausrufezeichen. Aber: nach einem Komma beginnt der Text klein, nach einem Ausrufezeichen mit einem Großbuchstaben.


    Text:
    Zwischen Anrede und Text eine Leerzeile einfügen. Der Text kann grob in drei Teile gegliedert werden: Auftakt, Mittelteil/Selbstdarstellung und Schluß. Er soll maximal 8 bis 10 Sätze lang und der Übersichtlichkeit halber in mehrere Absätze gegliedert sein (mit Leerzeile dazwischen). Und diese Sätze sollten kurz gehalten sein und keine Rechtschreib- oder Kommafehler enthalten.
    Der Blocksatz ist nicht zwingend vorgeschrieben, da wenn dann Silbentrennung von Nöten ist. Alternative ist die rechtsbündige Formatierung.
    Inhalt siehe unten.


    Grußformel/Unterschrift:
    Die Grußformel steht mit einer Leerzeile Abstand unter dem Text, ist nicht eingerückt und ohne Satzzeichen. Anschließend 3 Leerzeilen als Platzhalter für die eigene Unterschrift und die Druckunterschrift. Allerdings ist die Druckunterschrift nicht zwingend notwendig, da der Personalentscheider davon ausgehen kann, dass die Unterschrift zu der Person gehört, die oben im Briefkopf angegeben ist.
    Unterschreiben Sie mit vollständigem Namen, sprich: Vor- und Nachname, kein Kürzel. Am besten mit einem Füllfederhalter und königsblauer Tinte. Das wirkt auf jeden Fall seriöser, als mit Kuli in rot, grün, blau oder schwarz.
    Als Grußformel kann die standardisierte Form „Mit freundlichen Grüßen“ oder die erweiterte Formen „Mit freundlichen Grüßen aus Frankfurt“ „Mit freundlichen Grüßen nach Frankfurt“ verwendet werden.

    Anlage:
    mindestens eine Leerzeile. Die einzelnen Anlageelemente werden nicht gesondert aufgeführt.

    Inhalt

    Auftakt:

    nach Anrede/Begrüßung: Absatz – Leerzeile
    Ein gelungener Auftakt ist beim Bewerbungsanschreiben das A und O. Heben Sie sich wohltuend von der Konkurrenz ab und verzichten Sie auf typische und sehr langweilige Eröffnungen wie "Hiermit bewerbe ich mich ...". Nur so erreichen Sie es, die Aufmerksamkeit des Personalers zu fesseln.

    Im Auftakt soll in ca. 1 –3 Sätzen das Wie und Warum der Bewerbung beantwortet werden. Hier bezieht man sich gewöhnlich auf ein vorheriges Telefonat und den Anzeigentext. Versuchen Sie eine gewisse Spannung aufzubauen.

    Mögliche Anfänge:
    „Mit großem Interesse habe ich Ihre Anzeige gelesen (und möchte mich Ihnen vorstellen als) ...“

    „Ihre Anzeige hat mein Interesse geweckt ...“ (so eine Formulierung sollte jedoch nur verwendet werden, wenn man sich aus einem festen Job heraus bewirbt, d.h. mehr Interesse als Notwendigkeit besteht)

    „Sie sind ein Unternehmen, das ..., und ich habe .... zu bieten.“

    „Was kann ich für Sie tun?“

    Bezug auf ein vorangegangenes Telefonat „Vielen Dank für das freundlich-informative Telefonat von heute Nachtmittag. Wie besprochen sende ich Ihnen meine Bewerbungsunterlagen.“

    Slogan der Firma aufgreifen: „Wir sind erst zufrieden, wenn sie es sind! Lassen Sie mich zur Erreichung dieses Ziels behilflich sein.“

    Markanten Teil der Anzeige aufgreifen

    Mittelteil/Selbstdarstellung:

    neuer Absatz – Leerzeile.
    Stellen Sie sich von ihrer besten Seite vor, aber möglichst wahrheitsgemäß. Liefern Sie alle essenziellen Informationen. Sie müssen hier in kurzer und prägnanter Form darstellen, warum Sie sich bewerben und weshalb gerade Sie der ideale Bewerber sind.

    Auf welche Qualitäten, also Kenntnisse, Fähigkeiten, Eigenschaften (Selbstanalyse), die z.B. den im Anzeigentext genannten Forderungen entsprechen, können Sie verweisen. Zu den fachlichen Anforderungen zählen heute neben den reinen Berufskenntnissen auch Fremdsprachen- und Computerkenntnisse. Wenn Sie eine Selbstanalyse vorgenommen haben, wissen Sie um Ihre Stärken und Schwächen und haben sich gezielt diese Stellenanzeige herausgegriffen. Ordnen Sie nun Ihre bisherigen Tätigkeiten den geforderten fachlichen Qualifikationen zu. Beachten Sie den Unterschied von Muß- und Kann-Voraussetzungen.
    Belegen Sie jede Anforderung mit einem kurzen Beispiel Ihrer bisherigen Berufspraxis. Fallen Ihnen noch weitere Punkte ein, die für das Aufgabenfeld wichtig sind und die Sie vorweisen können? Halten Sie nicht damit hinter dem Berg.

    Vermitteln Sie dabei genau das Anforderungsprofil des Unternehmens. Nutzen Sie dazu die Informationen aus einem eventuellen Vorabtelefonat.
    Nutzen Sie Schlüsselbegriffe, die Sie bei der Recherche über das Unternehmen in Erfahrung gebracht haben. Dahinter verbergen sich entscheidende Kriterien für die Auswahl der Bewerber. Mit der richtigen Wortwahl liefern Sie direkte Hinweise auf Ihre Eignung für das Unternehmen. Das ist allemal besser, als darauf zu hoffen, daß die Personalabteilungen in Ihre Umschreibungen schon das Richtige hinein interpretieren. und anhand von Beispielen klarmachen? Insgesamt ist Ihr Anschreiben dann erfolgversprechend, wenn Sie Ihre Motivation glaubwürdig zum Ausdruck bringen.
    Finden Sie eine plausible Antwort auf die Frage: Warum wollen Sie gerade in besagtem Unternehmen arbeiten? Und warum sollte der Personaler gerade Sie einstellen?

    Hier ein paar Beispiele, wie mögliche Formulierungen aussehen können (aber bitte nicht wortwörtlich übernehmen und zusammenhangslos aneinander reihen):
    Während meiner Ausbildung zum/zur ... bei ... konnte ich bereits umfassende Einblicke in das beschriebene Aufgabenfeld erlangen interessiere mich deshalb sehr für diese Stelle.

    Meine Ausbildung ... (mein Studium mit der Vertiefungsrichtung ..) hat mir umfangreiche Fachkenntnisse, vor allem auch auf dem Gebiet ... vermittelt, die ich gerne in Ihrem Unternehmen einbringen möchte.

    Erste praktische Erfahrungen auf diesem Gebiet konnte ich während ... sammeln.

    An der von Ihnen beschriebenen Tätigkeit reizt mich besonders ...

    Auch ... ist für mich ein sehr interessanter Aspekt.

    Die Arbeit im Team empfinde ich als sehr bereichernd, wie ich bereits bei ... feststellen konnte.


    Stichwort: Gehaltsfrage

    Oft wird in Stellenanzeigen der Bewerber mit Formulierungen wie „unter Angabe von Gehaltsvorstellungen“ aufgefordert, bereits bei seiner Bewerbung Gehaltswünsche anzugeben. Auf keinen Fall sollte man diese Aufforderung ignorieren.

    Man hat jedoch zwei Möglichkeiten zur Beantwortung dieser Frage. Entweder man geht darauf ein und nennt eine Summe in Form eines Jahresbruttogehalts (Monatsbruttogehalt x13) oder man umgeht mit Sätzen wie „Bei einem Vorstellungsgespräch können wir uns sicher über das Gehalt einigen.“ die Frage nach dem Wunschgehalt.

    Aktuelle Gehälter kann man z.B. bei den Gewerkschaften erfragen, beim vdi oder auch im Internet auf Seiten wie https://www.study-board.de/www.jungekarriere.de oder https://www.study-board.de/www.handelsblatt.de .
    Bei Jobwechsel ist ein Aufschlag von ca. 10 % im Vergleich zum jetzigen Gehalt durchaus legitim: „In meinem jetzigen Job verdiene ich ... Daher finde ich ein Gehalt von ... durchaus angebracht.“


    Schluß:

    neuer Absatz – Leerzeile
    Auch der Schluss Ihrer Bewerbung sollte nicht in Plattheiten abgleiten sondern die Bewerbung abrunden. Schließlich klingt der letzte Satz noch einige Minuten im Gedächtnis nach. Hier können Sie entweder eine selbstbewusste oder eine eher zurückhaltende Position einnehmen. Verweisen Sie an dieser Stelle auch ruhig einmal auf ein mögliches Vorstellungsgespräch.
    Etwa kurz und bündig in dieser Form:
    Über die Einladung zu einem persönlichen Gespräch freue ich mich.

    Würde mich sehr freuen ...

    Für alle weiteren Fragen stehe ich Ihnen gerne in einem persönlichen Gespräch zur Verfügung.

    Für ein persönliches Gespräch und weitere Fragen stehe ich Ihnen jederzeit gerne zur Verfügung.

    Auf ein persönliches Gespräch mit Ihnen freue ich mich schon jetzt.

    • Offizieller Beitrag

    Auswertung des Anschreibens durch den Personaler

    formale Aspekte wie äußere Form und Stil
    Sauberkeit, Gestaltung des Schreibens; Original Unterschrift; aktuelles Erstellungsdatum; Schriftanalyse: Ausdrucksfähigkeit, Wortschatz

    inhaltliche Gestaltung
    Inwieweit geht das Anschreiben gezielt auf die Stellenanzeige und das Unternehmen ein?

    Diese Fragen sollen grundsätzlich beantwortet werden:
    Warum bewirbt sich der Kandidat in Ihrem Unternehmen?

    Wie sieht die Passung zum Anforderungsprofil aus, geht der Bewerber auf einzelne Forderungen ein und erfüllt er diese?

    Welche Interessanten und relevanten Zusatzqualifikationen besitzt der Kandidat?

    Wie gut scheint der Kandidat in das Team/die Abteilung bzw. in das Unternehmen zu passen?


    Bei einer Analyse des Anschreibens eine Beurteilungsskala wie folgt bilden:

    1. Der Ausdruck
    vorwiegend verbaler Stil --> lebendig, frisch, ungekünstelt, ungezwungen

    vorwiegend aktiv --> energisch

    vorwiegend passiv --> handelt abwartend, betrachtend, versachlicht

    vorwiegend substantivischer Stil --> distanziert bis steif, gemacht, schwerfällig, maniert, affektiert

    2. Der Satzbau
    vorwiegend einfacher Satzbau --> schlicht, sachlich

    vorwiegend verschachtelter Satzbau --> unbeholfen, umständlich, geschroben, arrogant

    3. Die Satzverbindungen
    flüssig --> wendig, intelligent

    steif und unbeholfen --> ungeschickt, Anpassungsmangel, Mangel an Einfühlung

    4. Der Wortumfang
    groß --> vielseitig, intelligent

    gering --> unbeholfen, einseitig, unbeweglich

    • Offizieller Beitrag

    3. Lebenslauf

    Der Lebenslauf ist das Kernstück Ihrer Bewerbung. Denn: Die wichtigsten Informationen und Argumente, die für Sie sprechen, werden darin in tabellarischer Form dargestellt. In der Regel erwarten Arbeitgeber den Lebenslauf in maschinen- bzw. PC-geschriebener Form. Nur selten bitten Sie um einen handgeschriebenen Lebenslauf oder überhaupt um eine Handschriftenprobe.

    Sie erhoffen sich davon, Aufschluss über die Persönlichkeit des Bewerbers zu bekommen. Übrigens: Der Lebenslauf darf ruhig länger als eine Seite sein. Schließlich sollten folgende Punkte auf jeden Fall im Lebenslauf enthalten sein:

    Persönliche Daten (Vor- und Zuname, Geburtsdatum und -ort, nicht zwingend, aber durchaus üblich Familienstand, Staatsangehörigkeit)
    Schulbildung (besuchte Schulen, Schulabschluss)
    Hochschulstudium (Fächer, Universität, Abschlüsse, Thema der Abschlussarbeit)
    Berufstätigkeit/-ausbildung (Art der Berufsausbildung, Ausbildungsfirma und -institutionen mit Ortsangabe)
    Berufliche Weiterbildung (alles, was mit Ihrer Berufspraxis in Zusammenhang steht)
    Außerberufliche Weiterbildung (Vorsicht bei der Auswahl: Fremdsprachen machen sich immer gut, Ihr Kochkurs in panasiatischer Küche nicht unbedingt)
    Sonderinformationen (z.B. Auslandsaufenthalte)
    Besondere Kenntnisse (z.B. Fremdsprachen, EDV etc.)
    Hobbys/Interessen (ehrenamtliches, soziales Engagement, Sport, Politik etc.)
    Ort, Datum, Unterschrift
    Verzichten Sie nicht darauf, Hobbys und Interessen zu nennen. Besonders in diesem Punkt können Sie, ein rundes Bild Ihrer Persönlichkeit entwerfen.

    Grundsätzlich gibt es zwei Möglichkeiten, Ihren Lebenslauf zu gliedern. Zum einen können Sie chronologisch vorgehen. Das heißt: Sie schreiben die Eckdaten der Zeitenfolge nach auf. Dabei können Sie - ganz amerikanisch - heute beginnen und auf der Zeitachse zurückgehen, oder - in der konventionellen deutschen Form - den umgekehrten Weg gehen. Die zweite Variante arbeitet mit Oberbegriffen. Sie gliedern Ihre Karriere nach Themenschwerpunkten, zum Beispiel: Schulbildung, Auslandsaufenthalte, etc.

    Das bietet sich besonders an, wenn Sie keinen stringenten Lebenslauf vorzuweisen haben. So können Sie längere Pausen im Berufsleben geschickt kaschieren. Doch egal für welche Form der Gliederung Sie sich entscheiden, Ihr Lebenslauf sollte immer dieser inhaltlichen Prämisse
    olgen: Machen Sie auf zwei bis drei Seiten deutlich, dass Sie aufgrund Ihrer fachlichen Kompetenz und Ihrer Persönlichkeit für den angebotenen Arbeitsplatz die ideale Besetzung sind.

    Achten Sie deshalb darauf, dass die Tätigkeiten Ihrer bisherigen Berufspraxis, die zu dem angestrebten neuen Aufgabengebiet passen, breiter dargestellt werden. Listen Sie also nicht nur die bloßen Daten auf, sondern erläutern Sie in ein bis zwei Zeilen stichpunktartig die Arbeitsbereiche, die für die neue Stelle relevant sind.
    Bei Bewerbern mit viel Berufspraxis und mehreren Stellenwechseln gerät der Lebenslauf manchmal zu lang. Dabei kann es sich empfehlen, einen tabellarischen Abriss voranzustellen, der nur in Kurzform die verschiedenen Stationen aufführt.

    • Offizieller Beitrag

    4. Das Foto

    "Bild schlägt Text" heißt eine alte Journalistenregel, die besagt, dass die Wirkungskraft von Fotos größer ist als die jedes noch so guten Textes. Das gilt auch für Ihre Bewerbung. Ein Personalchef, der Ihre Unterlagen erhält, wird zuerst das Foto "unter die Lupe nehmen". Er wird sich in Sekundenschnelle ein Urteil bilden: Sympathisch oder unsympathisch? Mürrisch oder freundlich? Zugewandt oder verschlossen? Mit diesem Bild im Hinterkopf beginnt der Chef Ihre Bewerbung durchzulesen.

    Auch wenn der vom Aussehen abgeleitete erste Eindruck völlig falsch sein kann, verlassen sich doch die meisten Personalchefs auf ihr spontanes Vor-Urteil. Die Macht der Bilder können Sie für sich nutzen. Investieren Sie ausreichend Geld in Ihre Bewerbungsfotos. Ein guter Fotograf kann jeden ins rechte Licht rücken.
    Also: Lassen Sie bei einem professionellen Fotografen eine Serie aussagekräftiger, sympathischer Fotos von sich herstellen und wählen Sie dann das beste aus. Nicht zuletzt sollten Sie außerdem bedenken: Wenn Sie ein Billigverfahren wie den Fotofixautomaten in der Bahnhofsvorhalle wählen, könnte man Sie für geizig halten, Ihr Selbstwertgefühl für wenig ausgeprägt, Ihre Motivation für die Bewerbung als zu gering.

    Das gilt auch bei der Wahl des Formats: Ein winziges Foto könnte in der Richtung gedeutet werden, dass Sie sich nicht wichtig genug nehmen. Umgekehrt spricht ein Postkarten-Porträt Bände über Ihre Eitelkeit. Wählen Sie am besten ein Format etwa von 6 x 4 cm (also etwas größer als das normale Passfotoformat).
    Bei der Farbwahl liegen Sie mit Schwarz-Weiß-Fotos nicht nur im Trend, sondern heben sich auch wohltuend von Ihrer Konkurrenz mit dem üblichen Farbfoto in Passfotoformat ab.

    Kleidung und - bei Frauen - Make-up sollten dezent und Ihrer angestrebten Position angemessen sein. Die Haare sollten gepflegt sein und auf keinen Fall die Augen verdecken - Sie haben doch nichts zu verbergen! Und die Herren der Schöpfung sollten nicht vergessen, sich vor dem Fototermin zu rasieren.

    Ansonsten gilt: Lächeln Sie, was das Zeug hält, machen Sie ein freundliches Gesicht. Denken Sie an eine große Liebe oder an Ihren Urlaub...

    • Offizieller Beitrag

    5. Die dritte Seite

    Bei Hunderten von Bewerbungen, die oft auf ein Stellenangebot eingehen, ist das jedoch kein Wunder, dass sich der „durchschnittliche Chef“ nur 30 – 60 Sekunden Zeit zur Durchsicht der Bewerbung nimmt. Erst im zweiten Durchgang werden die Unterlagen intensiver studiert, wenn sich die Favoriten (zu denen Sie hoffentlich zählen) bereits herauskristallisiert haben. Und in diesem Moment stößt der Personalchef auf die in Ihren Unterlagen mit der verheißungsvollen Überschrift: "Was Sie sonst noch von mir wissen sollten …" oder schlicht "Meine Motivation".

    Die „DRITTE SEITE“ ist eine Extra Seite der Bewerbungsunterlagen und eignet sich besonders dazu, eine weitere Botschaft in eigener Sache zu platzieren. Da häufig den Informationen des Anschreibens weniger Aufmerksamkeit gewidmet wird, hat man die „DRITTE SEITE“ eingeführt. Mit ihr erschließt sich auch die Möglichkeit, Fragen, die sich aus dem Lebenslauf ergeben, zu behandeln. Eine dritte Seite hebt sich oft positiv von der Menge der eingesendeten Bewerbungsmappen ab.
    Sie wird in der Regel an den Lebenslauf angeschlossen.

    Hintergrund:
    Die im Bewerbungsanschreiben vorgetragenen Informationen und "Verkaufsargumente" werden in der Regel vom auswählenden Leser wegen der Vielzahl der eingehenden Bewerbungsunterlagen und des Zeitdrucks viel zu wenig beachtet. Der Vorteil: Eine „DRITTE SEITE" transportiert zusätzlich, richtig konzipiert, die entscheidenden Argumente, warum Sie als Bewerber unbedingt in die engere Auswahl gehören. Das Auge bleibt am Ungewöhnlichen hängen und lädt zum Lesen ein.

    Die DRITTE SEITE sollte folgende Struktur haben:

    Papier: Es sollte die gleiche Papierqualität verwendet werden wie beim Rest der Bewerbungsmappe. So signalisieren Sie die formale und inhaltliche Zugehörigkeit und Einheit von Anschreiben, Lebenslauf und Dritter Seite.
    Deutlich sollte sich die Dritte Seite dagegen formal von Ihren restlichen Anlagen, wie Zeugniskopien etc. abheben.

    Überschrift: Beispiele für eine passende Überschrift: „Zu meiner Bewerbung“, „Meine Motivation“, „Warum ich mich bewerbe“, „Zu meiner Person“, „Was Sie noch über mich wissen sollten“, „Ich über mich“ usw. Alternativ zu einer Überschrift können auch verschiedene Abschnitte gewählt werden.

    Aufbau: Der Text sollte nicht länger als 15 – 20 Zeilen betragen. (Nicht mehr als 60 Zeichen pro Zeile). Das Ziel ist es, eine Einladung zum Vorstellungsgespräch zu bekommen!

    Inhalt: Aussagen zu Ihrer Person, Motivation und Kompetenzen für die Stelle. Es sollten keine Wiederholungen des Anschreibens und des Lebenslaufs vorkommen, da die dritte Seite ja eine Ergänzung darstellt!
    Wem es an dieser Stelle gelingt, in wenigen kurzen Sätzen einen überzeugenden Eindruck zu vermitteln, hat äußerst gute Chancen auf ein Vorstellungsgespräch.

    Abschluß: Ort, Datum und Unterschrift (per Hand, mit Tinte).


    Fazit:
    Die dritte Seite ist allerdings Geschmacksache. Wem diese Art der Selbstdarstellung nicht liegt, der sollte sich nicht zwingen, eine zu verfassen. Auch ein entsprechend aussagekräftiger Lebenslauf, eine oder mehrere Arbeitsproben oder Zeugnisse von frühere Arbeitsstellen können ein entsprechend abgerundetes Bild von Ihrer Person und Ihrer Kompetenz und Motivation vermitteln. Bei der Dritten Seite ist ese besonders wichtig, sie als Teil der Gesamtkomposition Bewerbungsmappe zu konzipieren; immer mit der Frage im Kopf: Was für ein Bild vermittle ich von mir?

    Besonders empfiehlt sich eine Dritte Seite für alle, denen immer noch eine Handschriftenprobe abverlangt wird. Anstatt beispielsweise stumpfsinnig Texte aus Zeitungen abzuschreiben, wird aus der Not eine Tugend. Auch handschriftlich kann die Dritte Seite Ihren potenziellen Arbeitgeber von Ihren Fähigkeiten und Ihrer Persönlichkeit überzeugen.

    • Offizieller Beitrag

    6. Zeugnisse und Referenzen


    Zeugnisse:

    Es gibt eine Reihe unterschiedlicher Zeugnisarten, die – sofern sie qualifiziert sind – auf jeden Fall zu den Bewerbungsunterlagen gehören sollten:
    Schulabschlusszeugnis, Hochschulzeugnis, Lehrzeugnis, Arbeitszeugnis und Zeugnisse, die über Arbeitsverhalten und praktische Erfahrungen Aufschluß geben (z.B. Praktikumszeugnisse).

    Fügen Sie Ihren Unterlagen alle relevanten Zeugnisse hinzu, die Sie aufgrund Ihres beruflichen Werdeganges haben. Relevant sind die Nachweise zumindest der letzten 10 Jahre bzw. die, die für die Berufsausübung kennzeichnend sind. Bei älteren Bewerbern können Zeugnisse entfallen, die länger als 15 Jahre zurück liegen.

    Der Abschluß eines akademischen Grades sollte also in jedem Fall dabei sein, auch Zwischenzeugnisse wie Vordiplom oder, soweit vorhanden, die Beurteilung vom derzeitigen Arbeitgeber können mit eingefügt werden. Hingegen wird das Abiturzeugnis eines 40jährigen Bewerbers den Personalchef nicht interessieren.

    Zeugnisse werden immer nur in Form guter Kopien beigefügt. (Ausnahme: Polizeiliches Führungszeugnis) Wenn es nicht ausdrücklich verlangt ist, müssen diese Kopien nicht beglaubigt sein. Die Originale können ja bei Einstellung vorgezeigt werden.
    Als Sortierung empfiehlt sich, das letzte Zeugnis zuoberst auf beifügen, d.h. chronologische Sortierung.

    Mögliche Sortierungen (von oben nach unten):
    Für Bewerbung um Ausbildungsplatz: Abschlusszeugnis der Schule, Praktikumszeugnis(se)
    Bei Bewerbung nach Ausbildung: Abschlusszeugnis der Ausbildung, Abschlusszeugnis der Schule, Praktikumszeugnis(se)/Fortbildungen
    Für Hochschulabgänger: Hochschulzeugnis, Arbeitszeugnis(se), Abschlusszeugnis der Schule (Abiturzeugnis), Praktikumszeugnis(se)/Fortbildungen
    Sollte man mehrere Zeugnisse einer Sorte haben, so werden diese chronologisch geordnet, dass aktuellste oben auf.


    Arbeitszeugnisse:
    siehe weiter unten à Referenzperson: früherer Arbeitgeber, Auswertung Arbeitszeugnisse


    Polizeiliches Führungszeugnis:
    Im Unterschied zu den anderen Zeugnissen wird das polizeiliche Führungszeugnis als Original hinzugefügt. Es darf nicht älter als 3 Monate sein.
    Eigentlich darf ein Unternehmens kein Führungszeugnis verlangen, jedoch führt eine Weigerung von Seiten des Bewerbers meist zur sofortigen Absage. Lediglich beim öffentlichen Dienst wird es verlangt und muß es auch zu den Bewerbungsunterlagen hinzugefügt werden.


    Amtliche Beglaubigungen

    Das Verfahren einer amtlichen Beglaubigung ist im § 33 Verwaltungsverfahrensgesetz VwVfG geregelt. Danach ist jede inländische Behörde (öffentliche Stelle, die ein Dienstsiegel führt) berechtigt, amtlich zu beglaubigen. Dazu zählen alle Bundes-, Landes- und Kommunalbehörden, auch Pfarrämter und natürlich öffentlich bestellte Notare in der Bundesrepublik Deutschland.

    Wichtig ist, dass

    eine Kopie vom Zeugnisoriginal (nicht von einer schon einmal beglaubigten Kopie)

    der Beglaubigungsvermerk aussagt, was beglaubigt wird,

    der Beglaubigende den Vermerk mit Ort, Datum und Unterschrift versieht und

    ein Dienstsiegelabdruck (enthält in der Regel ein Emblem) vorhanden ist.
    Besteht das zu beglaubigende Schriftstück aus Vor- und Rückseite, so muß entweder auf jeder Seite ein Beglaubigungsvermerk angebracht werden oder der Beglaubigungsvermerk auf der Vorderseite die Rückseite einbeziehen.

    Sind mehrere Schriftstücke zu beglaubigen, können sie zu Sammelbeglaubigungen zusammengefasst werden. Die Ecken der Schriftstücke sind dabei oben links schuppenartig übereinander zu falten, zu heften und mit Dienstsiegelabdruck zu versehen; dabei müssen alle umgeknickten Blätter vom Dienstiegelabdruck erfasst werden. Zusätzlich ist audf der Vorderseite ein Beglaubigungsvermerk usw. anzubringen.


    Sonstige Unterlagen:

    Tätigkeitsbeschreibungen, Befähigungsnachweise, Veröffentlichungen, Urkunden und dergleichen sollten nur beigefügt werden (in Kopie), wenn sie für die anvisierte Stelle eine Rolle spielen.
    Beachten Sie auch hier – weniger ist mehr. Kein Personalchef möchte sich durch einen unübersichtlichen Wust von Informationen durchackern. Wenn Sie besonders viele Zeugnisse beifügen müssen, machen sie evtl. ein Inhaltsverzeichnis.


    Referenzen:

    Bei einer Referenz geht es darum, dass Sie jemanden benennen, der als Fürsprecher für Sie auftritt und Sie für eine bestimmte Tätigkeit empfiehlt. Das darf natürlich kein naher Verwandter sein, der ganz begeistert von Ihnen ist, ansonsten aber nicht gerade kompetent. Geht es um Referenzen, heißt das oberste Gebot: Nur Autorität zählt. Ihr zukünftiger Chef wünscht sich - wenn überhaupt -, jemanden benannt zu bekommen, der selbst ein Profi ist und längere Zeit mit Ihnen zusammengearbeitet hat.

    Es kann sich deshalb nur um Chefs oder andere Vorgesetzte handeln, in Ausnahmefällen um Personen mit öffentlicher Autorität (vom Bürgermeister bis zum Pfarrer).

    Die Frage ist natürlich: Kennen Sie solche von Personalfachleuten akzeptierten Personen? Sind Sie sich deren Loyalität Ihnen gegenüber sicher, werden sie positive Auskünfte über Sie erteilen? Haben Sie Zweifel, ob Sie jemanden um diesen Gefallen bitten können? Es gibt nur ein Mittel, das herauszufinden: Sprechen Sie potenzielle Referenzgeber an, klären Sie ab, was Sie über sich geschrieben haben wollen.

    Übrigens: Falls Sie niemanden finden, ist das überhaupt nicht schlimm, denn die Bewertung von Referenzen ist keineswegs eindeutig. Sie werden zum Teil als "Imponiergehabe" interpretiert und deshalb nicht als Beurteilungsquelle herangezogen. Personalchefs, die über einen Bewerber etwas herausfinden möchten, bevorzugen oft ihre eigenen Informationswege. Sie verdächtigen den Bewerber und seine Referenzpersonen der Subjektivität. Deshalb: Bieten Sie nur in besonderen Fällen, etwa in Führungsposition, von sich aus Referenzen an und achten Sie darauf, dass Ihr Fürsprecher eine anerkannte Autorität ist.


    Referenzperson: früherer Arbeitgeber

    Aufgrund seiner nachwirkenden Fürsorgepflicht ist der derzeitige Arbeitgeber verpflichtet, auf Wunsch des Arbeitnehmers Dritten Auskunft über das Verhalten und Leistung des Arbeitnehmers zu erteilen. Die Auskunft muß im Interesse des Arbeitnehmers liegen; außerdem muß sie richtig sein.

    Die Zulässigkeit solcher Auskünfte ist gesetzlich nicht geregelt und daher umstritten; sie ist nach allgemeinen arbeitsrechtlichen Grundsätzen zu beurteilen. In einem über 30 Jahre alten Urteil hat das Bundesarbeitsgericht folgende Entscheidung getroffen:
    Der Arbeitgeber ist über die Pflicht zur Erteilung eines Zeugnisses hinaus gehalten, im Interesse des ausgeschiedenen Arbeitnehmers Auskünfte über diesen an solche Personen zu erteilen, mit denen der Arbeitnehmer in Verhandlungen über Abschluß des Arbeitsvertrages steht.

    Der potentielle zukünftige Arbeitgeber kann auch gegen den Willen des ausscheidenden/ausgeschiedenen Arbeitnehmers Auskünfte über diesen an solche Personen erteilen, die ein berechtigtes Interesse der Erlangung einer solchen Auskunft haben. (Ausnahme: Wenn bei Bewerbung um Stillschweigen gebeten wird, weil man sich noch in ungekündigter Stellung ist. Dies gilt jedoch nur für den derzeitigen Arbeitgeber und nicht für frühere!)

    Die Auskünfte des Arbeitgebers müssen richtig im Sinne einer wahrheitsgemäßen Zeugniserteilung sein.

    Eine schriftlich erteilte Auskunft ist dem Arbeitnehmer auf Verlangen bekannt zu geben.


    Auswertung Arbeitszeugnisse

    Generell sollte in einem Arbeitszeugnis diese 3 Punkte vorkommen:
    Bedauerung für Weggang

    Bedanken für Mitarbeit

    Alles Gute für die Zukunft
    Fehlt einer davon, kann der Personalentscheider stutzig werden. Das Vorhandensein dieser 3 Punkte ist nicht vor dem Arbeitsgericht einklagbar!

    Jeder Arbeitnehmer hat beim Ausscheiden aus seiner Firma (unabhängig vom Ausscheidungsgrund) einen Anspruch auf ein positiv formuliertes Arbeitszeugnis. Dadurch hat sich eine Art „Geheimsprache“ für die Arbeitszeugnisse entwickelt, d.h. Formulierungen, die positiv klingen, aber den zukünftigen Arbeitgebers hellhörig werden lassen. Heutzutage wird den Formulierungen jedoch nicht mehr so viel Bedeutung zugemessen, sondern lediglich auf das Vorhandsein der oberen drei Punkte geachtet.
    Dennoch hier ein paar dieser Formulierungen und ihre Bedeutung:

    Ausscheidensformeln:
    Ausscheiden „auf eigenem Wunsch“ (hieraus ist wenig zu erkennen)

    Ausscheiden „mit Bedauern“ kommentiert (guter/sehr guter Bewerber)

    Ausscheiden in „beiderseitigem Einverständnis“ (Vorsicht geboten)


    Leistungsformeln:
    „Hat sich bemüht“, „hatte Gelegenheit“, „hat versucht“ (deutet auf Leistungsschwächen hin)

    Bestätigung von Pünktlichkeit oder Vertrauenswürdigkeit ist bei sehr qualifizierten Bewerbern eher bewußte Abwertung

    Betonung besonderer Genauigkeit lässt auf Mängel in der Arbeitsschnelligkeit schließen.


    Beendigungsformeln:
    Arbeitnehmer-Kündigung ohne Begründung: Auf ihren Wunsch beendet Frau XY Ihre Tätigkeit bei uns

    Aufhebungsvertrag: Das Arbeitsverhältnis wurde zum 31.01.2002 einvernehmlich per Aufhebungsvertrag beendet.

    Allgemeine Arbeitgeber-Kündigung: Die Trennung von Frau XY erfolgte zum 31. Januar 2002.

    Fristlose Arbeitgeber-Kündigung: Der Arbeitsvertrag mit Frau XY, der bei und seine Vertrauensstellung innehatte, wurde zum 08.01.2002 beendet. (Andeutung von Unregelmäßigkeiten; Andeutung von fristloser Kündigung oder gerichtlichem Vergleich – Ausnahme: Aus dem Lebenslauf ist ersichtlich, dass der Arbeitnehmer ohne zeitliche Lücke in ein anderes Arbeitsverhältnis aufgenommen wurde.)


    Datum und Unterschrift:
    Ein Arbeitszeugnis ist ein Dokument, d.h. Ausstellungsdatum muß eingetragen sein und unterschrieben.
    Bedeutung gesteigert, wenn durch Geschäftsführer, o.ä. unterschrieben. Ideal, wenn von Fachvorgesetztem und Personlalleiter unterschrieben.

    • Offizieller Beitrag

    7. Arbeitsproben

    Arbeitsproben Es gibt nur wenige Berufe für die in dieser Phase der Bewerbung Arbeitsproben sinnvoll sind. Erwartet werden Arbeitsproben in allen kreativen und wissenschaftlichen Berufen. Journalisten legen Artikel bei. Werbetexter und Grafiker Kampagnen. Berufseinsteiger in diesem Gewerbe haben die Chance, neue "Arbeitsproben" zu Bewerbungszwecken zu entwickeln.

    Häufig werden diese von Agenturen oder Zeitungen sogar verlangt. Wissenschaftliche Mitarbeiter legen in der Regel Ihre Publikationslisten und Fachartikel bei. Generell gilt dennoch: Üben Sie sich in einer gewissen Zurückhaltung. Das "Klotzen" mit dem, was Sie vorzuweisen haben, kann Ihnen leicht als unangemessene Eitelkeit ausgelegt werden.

    Für die meisten anderen Berufe gilt: Ebenso wenig wie ein Bäcker ein von ihm gebackenes Brötchen in die Unterlagen mit ein(b)packen kann, kann ein Architekt die Zeichnungen für ein von ihm entworfenes Haus mitsenden. Auch Fotos von eventuell produzierten Dingen sind selten eine angemessene Lösung. Heben Sie sich diese konkreten Arbeitsproben für einen späteren Zeitpunkt auf. Wenn Sie die nächste Stufe, das Vorstellungsgespräch, erreicht haben, können Sie geeignete Arbeitsproben eventuell mitbringen. Und das ist selbst in den meisten kreativen oder wissenschaftlichen Berufen durchaus Usus. Denn eines sollten Sie nicht vergessen: Ihre erste Arbeitsprobe ist und bleibt Ihre Bewerbung.

    • Offizieller Beitrag

    8. Checkliste: Formal richtig bewerben

    Hier auf einen Blick die wichtigsten formalen Punkte , die Sie unbedingt einhalten sollten:

    Verwenden Sie für Anschreiben und Lebenslauf nur gutes weißes Papier (evtl. auch dezent getöntes). Am besten ist es, wenn für die gesamte Bewerbung das gleiche Papier verwendet wird.

    Benutzen Sie einen Computer mit möglichst gutem Drucker.

    Achten Sie auf Rechtschreibung, Grammatik, Zeichensetzung (entweder alles in alter oder in neuer Rechtschreibung, aber keine Vermischung!)

    Vermeiden Sie Flecken, Eselsohren.

    Verwenden Sie für die Anlagen nur gute, unverknickte Fotokopien. Auf keinen Fall Originale mitschicken. Beglaubigungen sind nur in seltenen Fällen erforderlich (vor allem im öffentlichen Dienst). Die Originale können bei Einstellung zur Ansicht/Kopie nachgereicht werden.

    Wichtig: gute Platzeinteilung und angemessene Ränder (ca. 4 cm links, 3 cm rechts).


    Reihenfolge der Unterlagen:
    Anschreiben lose auf Mappe, restliche Unterlagen in der Mappe

    Deckblatt (optional)

    Lebenslauf mit Foto

    Die DRITTE SEITE (optional)

    Zeugnisse (Kopien)

    ggf. Zertifikate/Referenzen

    Generell gilt: Je wichtiger die Unterlage, desto weiter vorne abheften.

    Als Mappe eignen sich: Clipmappen (ähnlich Schnellhefter), Thermoschnell- bzw. Spiralbindungssysteme mit Overheadfolie und Kartondeckel. Eine extra aufklappbare Bewerbungsmappe, wie sie im Handel erhältlich ist, ist teuer und muß nicht sein.
    Ihre Bewerbung sollte einfach zu durchblättern und gegebenenfalls zu vervielfältigen sein. Eine Sammlung von Klarsichthüllen erfüllt diese Kriterien ebenso wenig wie eine beidseitige Beschriftung oder Fotokopie Ihrer Papiere.
    Als Mappenfarbe sollte dezent gewählt werden, am besten sind schwarz oder weiß.

    Hat man jetzt dem Inhalt der Bewerbung so viel Bedeutung zugemessen, so sollte man auch den Rest „qualitativ hochwertig“ gestalten und an nichts sparen. Vielleicht sind es auch gerade solche kleinen Details, die letztendlich dem potentiellen Arbeitgeber ins Auge fallen und zu einer Einladung zum Vorstellungsgespräch bewägen:
    Einen weißen DIN-A4-Umschlag (DIN C4) statt dem naturbraunen verwenden oder sogar einen rückenverstärkten Umschlag.

    Adressen leserlich auf den Umschlag schreiben, evtl. Sogar mit Computer

    Ausreichend Frankieren (Porto: 1,53 €), am besten mit einer schönen Sonderbriefmarke

    nicht mit der Firmenpost des momentanen Arbeitgebers!


    ...und auf geht’s zum nächsten Briefkasten damit!

    • Offizieller Beitrag

    Email-Bewerbung - Online-Bewerbung

    Im Zeitalter des Internet nehmen elektronisch versandte Bewerbungen immer mehr zu. Auch hier ist es entscheidend, die „Spielregeln zu beachten, um erfolgreich mit dem neuen Medium umzugehen.

    Als Erstes gilt: Egal in welchem Medium Sie sich bewerben, seien Sie immer so sorgfältig wie möglich. Für die Erstellung einer elektronische Bewerbung müssen sie eine ähnliche Zeitdauer einplanen wie für eine "normale" Bewerbung.

    Bewerben Sie sich in jedem Fall nur online, wenn man Sie dazu auffordert.
    D.h. ist in einem Inserat die Email-Adresse des Ansprechpartners eingefügt, wird man im Text zu dieser Form der Bewerbung aufgefordert oder hat man sich telefonisch darauf geeinigt, die Unterlagen per Email zu senden, dann ist Email-Bewerbung angebracht.
    Weist die Stellenanzeige direkt auf eine Online-Bewerbung hin, also auf ein Formular, sähe es die Firma wohl lieber, wenn man dieses ausfüllt.


    Email-Bewerbung

    Verschicken Sie niemals die kompletten Bewerbungsunterlagen elektronisch, wenn man Sie nicht dazu auffordert. Sie blockieren damit möglicherweise den Email-Anschluss des Adressaten. Bei Interesse müssen Sie in einem nächsten Schritt ggf. auch parallel Ihre vollständigen Unterlagen der Personalabteilung per Post schicken.

    Checkliste:

    Adresse:
    Niemals die gleiche unpersönliche Email als Serienbrief an mehrer Firme senden, selbst wenn es bequem ist. Die Mühe jeden Namen extra einzufügen, lohnt sich auf jeden Fall. Schließlich ist es eine "Be-Werbun"g, und die Unternehmen mögen es nun mal, wenn sie umworben werden.


    Adressat:
    Versuchen Sie sich vorzustellen: Ihre Mail wird von jemandem gelesen. Diese Person kennt Sie (meistens) nicht, soll aber auf Sie aufmerksam gemacht werden, Sie sogar zu einen Gespräch einladen. Berücksichtigen Sie daher den Empfänger Ihrer Bewerbungsunterlagen beim Formulieren.
    Wie auch beim Anschreiben einer „normalen“ Bewerbung per Post sollten Sie den Personalverantwortlichen, der meist im Inserat genannt ist, mit Namen ansprechen (Sehr geehrter Herr ...). Ist das Inserat anonym gehalten, dann sollten Sie versuchen, den Ansprechpartner herauszufinden, etwa durch ein Telefonat.
    Um die Zuordnung Ihrer Bewerbung zu erleichtern könnte hier z.B. stehen: "Bewerbung von Peter Meier als Verkaufsleiter".


    Sprache:
    Schnodderige Sprache ist nicht erwünscht. Selbst wenn Sie witzige Emails an Freunde schreiben, versuchen Sie sich an Ihre verschütteten Kenntnisse der Hochsprache zu erinnern. Kein "hallo liebe Leute". Das gilt auch für Anschreiben in einer Fremdsprache. Niemals Smilies oder das im Weg übliche "Du" zu verwenden.


    Weniger ist mehr:
    Schön, wenn Sie technischen Firlefanz beherrschen und Ihre Mails normalerweise damit aufpolieren. Bei einer Bewerbung lassen Sie es einfach sein. Denn die Personalabteilung ist nicht mehr mit der technischen Hotline zu verwechseln. Dort gibt es meist nur Standardsoftware. Technische Kenntnisse können Sie in Ihrem Lebenslauf angeben, das lässt sich einfach lesen und frustriert die Personalabteilung nicht.


    Anschreiben:
    Jede Bewerbung sollte ein Anschreiben enthalten (Motivation und Ziele erklären.). Bei der Email-Bewerbung stellt die Email das Anschreiben dar, für das die gleichen Regeln gelten wie für ein normales Anschreiben einer Bewerbung per Post.


    Kopieren von Text in eine Email:
    Achtung: Hier können z.B. Zeilenumbrüche und Einzüge von aus Word kopierten Texten völlig durcheinander geraten.
    Manche Mail-Programme wandeln Umlaute (ä, ö, ü) einfach in Zeichen wie &ueml um. Grund ist, dass diese Programme nur den englischen Zeichensatz beherrschen.
    Um dem vorzubeugen, sollten Sie ae statt ä, oe statt ö, ue statt ü und ss statt ß schreiben – vor allem wenn es sich um eine amerikanische Firma handelt bzw. eine Firma mit amerikanischer Mutter.
    Senden Sie die Email zum Test zuerst zu sich selbst.


    Foto und Zeugnisse:
    Ist Ihr Scanner hochwertig und das Grafikprogramm ebenfalls, können Sie es wagen, ein Passfoto einzuscannen. In allen Fällen lassen Sie es lieber. Benutzen Sie auf jeden Fall gängige Formate, wie *.jpg oder *.tif


    Halten Sie sich mit Dateianhängen zurück.
    Personalchefs haben oft wenig Interesse, sich mit Dateien zu plagen, die sich nicht öffnen lassen. exe-Dateien sind tabu.
    Ein angehängtes Dokument sollte möglichst das Dateiformat rtf (Rich Text Format), pdf (Portable Data File) oder htm/html (HyperText Markup Language) haben. Word-Dateien (doc) wird wegen der Virengefahr häufig ungern gesehen. Außerdem wissen Sie nie, welche Version Ihr Gegenüber benutzt. Vielleicht ist es ein ganz altes Word.
    Angehängte Grafiken, sprich: Eingescanntes, sollten die bereits oben genannten Formate jpg oder tif haben.
    Entweder man verwendet die oben genannten Datei-Formate oder man spricht dies zunächst mit dem Empfänger ab.


    Eigene Homepage:
    Hier können Sie beweisen, dass Sie technisch versiert sind. Verweisen Sie auf diese möglichst nur als Referenz. Alle wichtigen persönlichen Angaben sowie mindestens das Anschreiben sollten in der Email bzw. dem Bewerbungsformular stehen.
    Dabei auf beruflich relevante Informationen achten (Letzte Urlaubsfotos und Geschichten über ihren Hund??). Lassen Sie sich von Freunden zunächst die Qualität Ihrer Homepage bestätigen. Mit einer anspruchs- und niveauvollen Homepage rennen Sie gerade bei Agenturen und in der Multimedia-Branche offene Türen ein.


    Welche (eigene) Email-Adresse soll ich wählen?
    Am besten eine möglichst neutrale, mit der Sie weder Werbung für ein Unternehmen machen noch durch den Ruf einer Firma selbst Schaden nehmen. Dies gilt besonders für IT-nahe Jobs, bei denen man auch eine gewisse Kenntnis des Email-Marktes voraussetzt. Entscheiden Sie sich deshalb für eine in Ihrem Fall adäquate Adresse.
    Als allgemein geeignet gilt etwa web.de, auch GMX ist akzeptabel. Stutzig werden manche Internetkenner hingegen bei hotmail-Adressen.

    Wenn sie eine eigene Bewerbungs-Homepage planen bzw. eine Homepage haben, empfiehlt sich eine Email-Adresse von der eigenen Domain, denn darüber bekommen Sie meist mehrere Adressen und können den Namen vor der Domainbezeichnung in der Regel selbst wählen.
    Leider gehen viel mehr Email- als Postbewerbungen verloren. Wenn Sie nicht innerhalb von 5 Tagen eine Antwort erhalten, sollten Sie nachhaken.


    Online-Bewerbung (Formular-Bewerbung)

    Viele große Firmen bieten im Internet die Möglichkeit einer Online-Bewerbung, d.h. auf deren Homepage gibt es ein Formular zum Ausfüllen.
    Allerdings empfiehlt sich nicht für jeden Bewerber eine Formular-Bewerbung. Wenn Sie keinen lückenlosen Lebenslauf oder handfestes Know-how etwa im IT-Bereich haben, bietet Ihnen eine Email- oder Postbewerbung mehr Möglichkeiten zur Präsentation Ihrer individuellen Fähigkeiten. Kreativität lässt sich leider kaum in Formularen abragen.

    Auch bei der Online-Bewerbung gibt es so einiges zu beachten:

    Was schreibe ich in die freien Textfelder?
    Bringen Sie kurz und knapp Ihre Bewerbungsmotivation zum Ausdruck. Wiederholen Sie nicht, was im Formular ohnehin schon abgefragt wurde, sondern versuchen Sie, dies optimal zu ergänzen. Aber prägnant blieben!

    Zeugnisse mitschicken?
    Wenn das Formular die Möglichkeit bietet, Zeugnisse direkt mitzuschicken, dann ja. Achten Sie dabei auf die bereits oben genannten Anforderungen bezüglich Qualität und Format.

    "Warum bewerbe ich mich bei dieser Firma?"
    Informieren Sie sich zuvor auf der Webseite über das Unternehmen. Formulieren Sie individuell für das Unternehmen ihre Motivationsgründe. Genauso wie beim "normalen" Anschreiben sind auch hier Serienbriefe unerwünscht.

    Eingaben sichern
    Es ist ratsam, alle Eingaben vor dem Abschicken des Formulars zu sichern. In der Regel könne Sie diese Formulare ausdrucken (Druck-Funktion des Browsers). Zudem lassen sich Seiten oft auch als html- oder htm-Dateien speichern (Funktion Speichern unter...).

    Wie lange dauert es, bis das Unternehmen auf die Online-Bewerbung antwortet?
    Manche Unternehmen antworten innerhalb von 24 Stunden und bestätigen den Eingang der Bewerbung mit einer Email. Andere brauchen länger: Bis zu 5 Tage sollten Sie warten, bevor Sie per Email oder telefonisch nachhaken, ob die Bewerbung denn eingegangen und beim richtigen Ansprechpartner gelandet ist.

    Warum Postbewerbung trotz vorheriger Online-Bewerbung?
    Viele Personaler sind es leider noch nicht gewohnt, mit papierlosen Bewerbungen umzugehen. Zudem braucht manch einer den Ausdruck einfach "für die Akten". Das heißt aber nicht, dass Ihre Online-Bewerbung sinnlos war: Sie haben es geschafft, auf sich aufmerksam zu machen, sonst hätte man Ihre Unterlagen gar nicht erst angefordert, sondern Ihnen gleich eine Absage geschickt.


    Denken Sie daran: Die Email-/Online-Bewerbung verschafft Ihrem Gegenüber den ersten, entscheidenden Eindruck, der aber aufgrund der Anonymität des Mediums nur auf der Bewerbung selbst beruht.

    • Offizieller Beitrag

    Das Vorstellungsgespräch - Allgemeines

    Nur etwa 10 % aller Bewerber auf eine Stellenanzeige werden zum Vorstellungsgespräch eingeladen. Die Einladung bedeutet, eine entscheidende Barriere ist geschafft!

    Es geht jetzt darum, Sie als Mensch kennen zu lernen. Alle wichtigen Fakten aus der schriftlichen Bewerbung sind akzeptiert und gekauft – andernfalls hätte man Sie erst gar nicht eingeladen. Jetzt heißt es auch hier wieder: Die sorgfältige Vorbereitung auf das Vorstellungsgespräch ist eine entscheidende Voraussetzung für Ihren Erfolg.

    Machen Sie sich klar, dass das Vorstellungsgespräch eine doppelte Prüfungssituation darstellt. Beide Seiten, also Sie und der potentielle Arbeitgeberprüfen: Wer hat wem was zu bieten? Denn auch Sie wollen klarstellen, ob Sie überhaupt die Stelle in diesem Unternehmen annehmen möchten.
    In einem Vorstellungsgespräch werden in erster Linie die sog. „soft skills“ (Motivation, Kompetenz und Leistungsbereitschaft) geprüft.


    Persönlichkeit: Wirken Sie sympathisch und vertrauenswürdig? Sind Sie anpassungs- und teamfähig? Passen Sie zu der Institution/dem Unternehmen?

    Leistungsmotivation: Bringen Sie Engagement („Biss“ und Enthusiasmus) für die angestrebte Aufgabe/Position mit? Sind Sie in ausgeprägtem Maße lern-, einsatz- und arbeitswillig?
    Ist eine hohe Identifizierung mit Position/Aufgabe/Unternehmen zu erwarten?

    Kompetenz: Verfügen Sie über arbeitsplatzrelevante Kenntnisse, Erfahrungen, Qualifikationen?

    • Offizieller Beitrag

    Das Vorstellungsgespräch - Vorbereitung

    Damit Ihr Vorstellungsgespräch erfolgreich verläuft, nehmen Sie sich ausreichend zeit, um es vorzubereiten.
    Bei der Vorbereitung sollten Sie beachten:

    Informationen:
    Versorgen Sie sich mit ausreichend Informationen über das Unternehmen (z.B. Hierarchien, Gesprächspartner, Unternehmensentwicklung). Das kann vorteilhaft für den Einstieg ins Vorstellungsgespräch bzw. in Diskussionen sein.


    Anfahrt:
    Planen Sie Ihre Anreise im Detail – damit auch alles wirklich klappt.
    Seien Sie pünktlich – Sie sollten aber auch nicht zu früh da sein. Seien Sie etwa 5 – 10 Minuten vor dem vereinbarten Termin da, dann haben Sie noch einen Augenblick Zeit, sich zu akklimatisieren.
    Sollte man dennoch früher schon da sein, kann man sich unauffällig umsehen, z.B. wie die Mitarbeiter in dem Unternehmen gekleidet sind.


    Kleidung:
    Wählen Sie seriöse, dezente Kleidung, die dem Stil des Unternehmens entspricht. Aber Sie sollten sich nicht total verkleiden! Man sollte sich in der Kleidung wohlfühlen und zeigen, was man bereit ist anzuziehen.
    Stichwort Geruch: Parfüm sollte nur in geringem Maße zum Einsatz kommen. Etwas weniger wirkt meist etwas mehr. Rauchgeruch an der Kleidung schindet keinen Eindruck, sondern hat eher den gegenteiligen Effekt. Daher auch wenn man nervös ist, auf die Zigarette im Auto bzw. beim Warten verzichten.


    Unterlagen:
    Alle Unterlagen, die zur Bewerbung gehören, sollten Sie auch beim Gespräch dabei haben. Dazu gehören: Stellenanzeige, Kopie der Bewerbung, Informationen aus dem Internet, Einladung, evtl. Personalfragebogen, Geschäftsbericht usw.


    Zeitung:
    Nehmen sie sich eine Zeitung, Zeitschrift mit. Sollten sie vor Ihrem Gespräch warten müssen, könne Sie sich hiermit die Zeit vertreiben, ohne zusätzlich unruhig zu werden.


    Arbeiten sie zwei Fragenkataloge aus: Katalog von Fragen an den potentiellen Arbeitgeber und Katalog von Fragen, die an Sie gestellt werden
    Was könnte das Unternehmen von Ihnen wissen wollen – was möchten Sie vom Unternehmen wissen (Achtung: nicht das abfragen, was im Geschäftsbericht steht). Überlegen Sie sich z.B. auch welche Gehaltsvorstellungen Sie nennen wollen. Merken Sie sich die Summe als Jahresgehalt und als Monatsgehalt.

    • Offizieller Beitrag

    Das Vorstellungsgespräch - Ablauf

    Auch die Qualität des geführten Vorstellungsgespräches gibt Ihnen Aufschluß über den zukünftigen Arbeitgeber. Das professionell geführte Vorstellungsgespräch verläuft in 7 Phasen. In einem solch strukturiertem Gespräch kann es auch vorkommen, dass Sie es mit zwei Personen führen oder sich der Interviewer zwischendurch Notizen macht.

    Dabei muss diese Reihenfolge nicht zwingend eingehalten werden:

    Begrüßung & Gesprächseröffnung:
    Seien Sei offen und gelassen – Denken Sie an den ersten Eindruck.


    Vorstellen des Bewerbers:
    Lebenslauf schildern (wichtig: Passagen, die für die berufliche Zukunft entscheidend waren). Negative Stationen mit positiver Ausrichtung beschreiben.


    Vertiefungsphase:
    Es können nun Einzelheiten von Ihnen erfragt werden, Motivation, Kompetenzen, besondere Stärken und Schwächen. Üblich sind Fragen nach der Motivation, sich gerade hier zu bewerben, nach anderen Unternehmen, bei denen Sie sich beworben haben, und nach Ihren mittelfristigen Zielen.


    Vorstellung des Unternehmens und der Position:
    Je mehr Sie schon vorab wissen, desto mehr werden Sie an dieser Stelle entsprechende Fragen beantworten können.


    Prüfen von Verhaltensweisen & Fallbeispielen:
    Es werden Verhaltensweisen, persönliche Einstellungen und die Bewältigung bestimmter Aufgaben und Situationen geprüft. Meist werden hierzu Beispiele aus der täglichen Praxis zw. Aus dem zukünftigen Aufgabengebiet herangezogen. Auch hinterfragt man gerne detailliert das bisherige Erfahrungspotential des Bewerbers aus Ausbildung, Studium und Beruf anhand von Beispielen. So sollten sie z.B. zu einem typischen Problem Ihres zukünftigen Arbeitsgebiets eine Lösung konstruieren können oder eine kleinen Arbeitsprobe abliefern können.


    Fragen des Bewerbers:
    Hier ist es besonders wichtig, gut vorbereitet zu sein – sonst fällt Ihnen in der Stresssituation so schnell nichts ein.


    Gesprächsschluß:
    Erläuterung von sozialen Leistungen, Arbeitsvertrag, Gehaltsrahmen, Eintrittstermin. Außerdem wird die weitere Vorgehensweise besprochen. Runden Sie am Schluß das Gespräch positiv ab.

    • Offizieller Beitrag

    Das Vorstellungsgespräch - Verhaltensregeln


    Pünktlich sein (siehe oben)


    Unterlagen mitnehmen (siehe oben)


    WICHTIG: Fragen Sie zu Beginn des Gesprächs nach dem zeitlichen Rahmen, sprich: die Zeit, die man für dieses Gespräch vorgesehen hat. Sonst bleibt evtl. am Ende nicht mehr genug Zeit für eigene Fragen!


    Halten Sie für Notizen einen Block bereit. Allerdings kein Protokoll führen, sondern ggf. nur wichtige Details z.B. zum Gehalt notieren! Außerdem kann man mit dem Stift die Hände beschäftigen und kommt somit besser mit der Nervosität zurecht.


    Lehnen Sie ein Getränk nicht ab! Mit dem Anbieten eines Getränks soll eine angenehme Atmosphäre geschaffen werden. Auch wenn man keinen Durst hat, nicht ablehnen.
    Allerdings sollte man, wenn man eine Tasse Kaffee gewählt hat, diese austrinken. Ein Glas Wasser kann man stehen lassen, ohne auch nur einmal genippt zu haben.


    Versuchen Sie, so entspannt und natürlich wie möglich zu bleiben – es nützt Ihnen nichts, wenn Sie im Gespräch einen anderen Menschen vortäuschen wollen. Wenn Sie das für erforderlich halten, um die Stelle zu bekommen, dann sollten Sie sich fragen, ob Sie diese Stelle wirklich anstreben.


    Auch ein Personalentscheider sind auch nur Menschen, und natürlich geht es auch hier um Sympathie. Versuchen Sie also, so offen und sympathisch wie möglich zu sein. Hilfreich ist dazu eine offene Körpersprache. Schauen Sie Ihrem Gesprächspartner in die Augen, aber starren Sie Ihn nicht über Minuten hinweg an.


    Sie müssen sich ehrlich und glaubwürdig präsentieren, Ihre Angaben müssen einer Nachprüfung standhalten.


    Merken Sie sich das Wort Einklang. In Einklang müssen a) Ihre Persönlichkeit, Fähigkeiten, Interessen und Ziele b) mit den Anforderungen der Position und c) mit der Strategie und der Kultur des Unternehmens gebracht werden.


    Legen Sie Wert auf ein Gleichgewicht der Gesprächsanteile, d.h. dass Sie in etwa genau so viel zu Wort kommen wie Ihr Gegenüber. Hören Sie interessiert und aktiv zu, fallen Sie Ihrem Gesprächspartner nicht ins Wort, und unterbrechen Sie nicht unhöflich dessen Ausführungen. Bevor Sie antworten, überlegen Sie genau, was Sie sagen. Benutzen Sie keine Phrasen wie „kein Problem“, „ist normal“, „ich bin Generalist“, „es war schon immer so“, und vermeiden Sie klischeehafte Etiketten wie „dynamisch“ oder „erfolgsorientiert“.


    Sie müssen auch auf provozierende Fragen im Gespräch eingestellt sein. Damit möchte man testen, wie belastbar Sie in einer Streß-Situation sind. (Beispiel: Warum sind Sie so nervös? Näheres dazu weiter unten)


    Achten Sie insgesamt auch darauf, wie sich das Unternehmen Ihnen gegenüber verhält – welchen Eindruck haben Sie ganz persönlich? Was sagt Ihr Bauch? Möchten Sie hier jeden Tag arbeiten?


    Visitenkarten nie beschreiben! Eine Visitenkarte ist kein Notizzettel und sollte zu solchem auch nicht abgewertet werden.


    Am Schluß sollten Sie das Gespräch auf alle Fälle positiv zusammenfassen. Sagen Sie, dass Sie das Gespräch gut fanden, der Job Sie reizt, das Unternehmen Sie noch mehr interessiert als zuvor. Wie auch immer, geben Sie eine positive und faire Bewertung ab – denn der letzte Eindruck, den Sie hinterlassen, ist der bleibende.

    • Offizieller Beitrag

    Das Vorstellungsgespräch – Fragen im Einstellungsgespräch

    Ein guter "Personaler" weiß, welche Fragen geeignet sind und welche er vermeiden/unterlassen soll. Allerdings haben nur größere Unternehmen eine extra Personalabteilung, die sich um die Einstellung neuer Leute kümmert. Gerade bei kleinen Unternehmen ist das Bewerbungsgespräch häufig "Chefsache":

    Geeignete Fragen:

    Offene Fragen (Ziel ist es, dem Bewerber zunächst Gelegenheit zu geben, das zu sagen, was er für sagenswert hält à spontane unbeeinflußte Antworten enthalten meist wichtige Informationen)

    Wertfreie Fragen (ohne: "also, doch auch, eigentlich, denn, natürlich, nur, schon, sicherlich auch, überhaupt" etc.)

    Zu vermeidende/unterlassende Fragen:
    Mehrfach- und lange Fragen

    Kritik-Fragen (wenn, dann positiv beginnen)

    Erwartungs-/Suggestivfragen (Suggestiv-Fragen beginnen im Gegensatz zu offenen Fragen nicht mit der Frage, sondern mit einer Aussage und induzieren damit die Meinung des Interviewers oder eine Beeinflussung in einer bestimmten Richtung. Z.B. "Erwarten Sie bei einem Stellungswechsel unbedingt eine Gehaltsverbesserung oder kommt es Ihnen im wesentlichen auf eine Verbesserung der Arbeitsbedingungen an?")


    Im Vorstellungsgespräch sind sowohl Bewerber als auch das Unternehmen angehalten, vorhandene Hindernisse offen zu legen, die dem erstrebten Arbeitsverhältnis entgegenstehen oder seine vertragsmäßige Einhaltung schon zum Zeitpunkt des Vorstellungsgesprächs in Frage stellen können. Es bestehen also Aufklärungs- und Offenbarungspflichten.

    In diesem Zusammenhang kann man zwischen zulässigen und unzulässigen Fragen unterscheiden:

    Zulässige Fragen:
    Chronische/ansteckende Krankheiten, soweit sie für die Stelle von Bedeutung sind

    Schwangerschaft, sofern dies unabdingliche Einstellungsvoraussetzung ist (z.B. Mannequin, Sportlehrerin)

    Bisheriges Einkommen, wenn sich daraus auf die Eignung schließen lässt

    Vorstrafen, sofern für die Stelle von Bedeutung (z.B. Verkehrsdelikt bei Kraftfahrern)

    Religions-, Partei- und Gewerkschaftszugehörigkeit, sofern religions- oder Organisation (z.B. Krankenhäuser, Verlage, Arbeitgeber-/Arbeitnehmer-Verband)

    Vermögensverhältnisse, sofern leitender Angestellter oder Vertrauensstellung

    Berufliche Fähigkeiten und Laufbahn inkl. Wehr- und Zivildienst

    Gründe des Arbeitsplatzwechsels

    Schwerbehinderung

    Staatsangehörigkeit

    Öffentliche Ämter/Ehrenämter


    Unzulässige Fragen:
    Fragen, die keinen Einfluß auf Vertragsleistung, sprich: die Berufsausübung haben, jedoch Auswirkung auf die wirtschaftliche Lage des Unternehmens haben können (also Fragen nach chronische Krankheiten Schwangerschaft, Vorstrafen, Religions-, Partei- und Gewerkschaftszugehörigkeit, Vermögensverhältnisse)

    Bisheriges Einkommen, wenn die Angabe keine Information über die notwendige Qualifikation liefert

    Heiratsabsicht und Kinderwunsch (besonders bei Frauen)

    Allgemeiner Gesundheitszustand

    Abstammung

    Auf unzulässige Fragen ist es dem Bewerber selbst überlassen, ob er sie wahrheitsgemäß beantwortet. Wie man bei einem Vergleich der zulässigen mit den unzulässigen Fragen feststellen kann, handelt es sich meist um eine Gratwanderung und ist auch abhängig von der Auslegung durch den Interviewer.
    Allerdings kann ein Personalentscheider durch geschicktes Umformulieren aus einer unzulässigen eine zulässige Frage machen:

    Unzulässig <--> Zulässig
    Sind Sie schwanger <--> Werden Sie in nächster Zeit Leistungen nach dem Mutterschaftschutzgesetz in Anspruch nehmen?
    Bei einer Bewerbung bei Partei XY: Welcher Partei gehören Sie an? <--> Sind Sie Mitglied von Partei XY (YZ, XZ)?

    Wichtig: Obwohl man sich bei einem Vorstellungsgespräch von seiner besten Seite zeigen will, nicht alle Fragen hinnehmen und ohne Widerspruch beantworten. Sollte dennoch eine unzulässige Frage kommen, kann man die Beantwortung verweigern. Allerdings sollte gleichzeitig eine kurze Begründung geliefert werden, wie z.B. "Mir ist nicht klar, inwiefern diese Frage für meine Einstellung relevant ist!"
    Ebenso keine ungefragte Fragen beantworten. Warum sollte man freiwillig dem potenziellen Arbeitgeber die Antwort auf die Fragen liefern, die nicht gestellt werden dürfen (sollten), und ihm damit Informationen von sich geben?

    • Offizieller Beitrag

    Das Vorstellungsgespräch – Wie behandelt man bestimmte Fragen?


    Karriere:
    Denken Sie daran, es geht immer um eine bestimmte vakante Position und nicht um eine zukünftige. Diese Position gilt es für die nächste Zeit optimal auszufüllen (alles weitere bestimmt der Arbeitserfolg). Außerdem könnten Sie mit Ihren Karrierezielen die Position des jetzigen Fachvorgesetzten bedrohen, der Ihre Einstellung heute befürworten soll.


    Gehalt:
    Die Frage nach der Gehaltsvorstellung ist eine Gratwanderung zwischen sich zu preiswert und zu teuer anbieten. Einen diplomatischen Ausweg wählt man, indem man nach der Bezahlung vergleichbarer Positionen im Unternehmen bei ähnlichen Qualifikationen fragt, und zwar mit dem Hinweis auf eine faire gleiche Behandlung.


    Stärken und Schwächen:
    Die Frage nach den Stärken lässt sich relativ leicht beantworten. Das nennen persönlicher Schwächen ist ungleich schwerer, da man sich verständlicherweise selbst nicht benachteiligen will. Das weiß auch der Fragesteller. Häufig werden daher durchaus positive Eigenschaften als Schwäche genannt wie: Ungeduld, wenn Projekte nicht vorankommen, oder Ehrgeiz, geforderte Ergebnisse zu übertreffen.
    Einen ähnlichen Themenkomplex spricht die Frage nach dem größten beruflichen Erfolg und Misserfolg an. Hierbei ist die Schilderung eines Misserfolges normalerweise nicht nachteilig, sofern Ihr eigenes Versagen nicht so sehr im Vordergrund steht.


    Intime Fragen:
    Auch im Bewerbungsgespräch gilt der Persönlichkeitsschutz. Intime Fragen, etwa nach Krankheiten, müssen nur dann – und zwar wahrheitsgemäß – beantwortet werden, wenn die Antwort für die Tätigkeit eine kausale Bedeutung hat (siehe oben unter Aufklärungs- und Offenbarungspflichten).


    Eintrittstermin:
    Berücksichtigen Sie unbedingt Ihre Terminsituation. Im neuen Arbeitsvertrag sollte kein früherer Termin festgelegt werden, als Sie unter Berücksichtigung aller Umstände einhalten können.

    • Offizieller Beitrag

    Das Vorstellungsgespräch – Personal-Auswahl-Interview: Praxisbeobachtungen


    Akzeptierte Bewerber wurden fast ausnahmslos als sympathisch erlebt

    Abgelehnte Bewerber waren zu 2/3 unsympathisch

    Dauer der Einstellungsgespräche: 20 Minuten bis 3 Stunden. Schwerpunkt bei 30 – 90 Minuten. Im Durchschnitt dauern 20 % der Gespräche 30 Minuten

    Großteil der Fragen: induzierte Fragen, ja-nein-Fragen oder Alternativ-Fragen

    Redezeit Interviewer 3 – 15fache im Vergleich zum Bewerber (Extrem-Beispiel: 7 Minuten von 105 Minuten)

    Vorbereitung: 11 % keine, 15 % mehr als 60 Minuten

    weniger als 20 % der Interviewer machten Aufzeichnungen

    • Offizieller Beitrag

    Das Vorstellungsgespräch – Vorstellungskosten und Auslagen

    Fordert ein Arbeitgeber einen Bewerber für einen Arbeitsplatz auf, sich persönlich vorzustellen, dann sind die damit verbundenen Aufwendungen nach herrschender Ansicht zu erstatten. Einer besonderen Vereinbarung bedarf es unter Rückgriff auf die Vorschriften des Auftragsrecht dabei nicht.
    Diese Erstattungspflicht gilt auch bei sog. Initiativ-Bewerbungen.

    Maßgeblich ist nur, dass die Aufforderung zur Vorstellung vom Arbeitgeber ausgeht. Möchte der Auftraggeber eine Erstattungspflicht vermeiden, so muß er vorher deutlich auf die Nichterstattung dieser Kosten (z.B. in der Gesprächseinladung) hinweisen. Anders ist es, wenn der Bewerber seinerseits um ein Vorstellungsgespräch ausdrücklich nachsucht und der Arbeitgeber diesem lediglich zustimmt.

    Die Höhe der zu erstattenden Kosten richtet sich nach deren Verkehrsüblichkeit und Erfordernis. Grundsätzlich gehören die Fahrtkosten zu den erstattungsfähigen Aufwendungen. Hierbei kann der Bewerber aber nur die von dem Arbeitgeber bekannten Anreiseort anfallenden Fahrtkosten geltend machen.
    Als allgemeinüblich ist die Pkw-Nutzung anerkannt, wobei sich die Erstattung auf die steuerliche km-Erstattung (max. 0,30 € je gefahrenem Kilometer) beschränkt.
    Eine Beschränkung auf niedrigere Kosten durch Nutzung öffentlicher Verkehrsmittel ist nur bei vorherigem Hinweis durch den Arbeitgeber möglich. Bei den öffentlichen Verkehrsmitteln werden die Kosten der Fahrkarten erstellt. Bei weiteren Entfernungen in überfüllten Zügen kann ein Ticket der 1. Klasse gelöst werden. Der potenzielle Arbeitgeber kann dem Bewerber in dieser Stresssituation keine so lange Fahrt in der 2. Klasse zumuten, schließlich handelt es sich ja auch um eine Geschäftsreise.
    Allerdings macht es einen guten Eindruck, wenn man dennoch 2. Klasse bucht, zumal der Komfort in IC, EC und ICE bereits sehr hoch ist.

    Für Flugkosten gilt das gleiche. Diesen muß der Arbeitgeber vorher zugestimmt haben.
    Hotelkosten sind nur dann erstattungsfähig, wenn dem Bewerber zweifelsfrei eine taggleichen An- und Abreise nicht möglich bzw. nicht zumutbar ist. Ist eine Übernachtung notwendig, so sollte nicht das teuerste Hotel vor Ort gewählt werden. Ebenso sollte kein Zimmer in einem Hotel genommen werden, die auf dem Index stehen, wie z.B. in einem Hotel auf der Reeperbahn. Am besten ist es, wenn man sich beim potentiellen Arbeitgeber nach Übernachtungsmöglichkeiten erkundigt.

    Auch der Verpflegungsaufwand ist auf der Basis eines Beleges oder der steuerlichen Pauschale erstattungsfähig. Es empfiehlt sich im Einzelfall die Kostenfrage zu klären.

    Nicht erstattungsfähig ist der dem Bewerber entstehende Zeitaufwand. Genommene Urlaubstage oder entstehender Verdienstausfall gehen zu Lasten des Bewerbers.