0ch bin der Meinung,dass die Nicht-EU-Ausländer,die seit 5 Jahren in Deutschland sind,an Kommunalwahlen wie die anderen EU Staatsbürger von 25 EU Mitgliedstaaten teilnehmen dürfen.
Sie sind von Entscheidungen der Kommunalparlamente in Angelegenheiten der Daseinsvorsorge (Kindergarten,Schule,Bauplanung etc.) in gleicher Weise unmittelbar betroffen.Ich denke,Es ist ein wichtiger Schritt in Richtung Integration.Die heutige Gesellschaft trägt multikulturellen und multiethnischen Charakter.Diese Wirklichkeit darf nicht länger ignoriert sondern ihr muss endlich entsprochen werden.Die ausländische Wohnbevölkerung ist schon längst zu einem festen Bestandteil des ökonomischen politischen kulturellen sozialen Lebens geworden.0ch denke ,Wenn die EU-Bürger nach der Einreise 3 Monaten an Kommunalwahlen hier teilnehmen dürfen,sieht man darin eine Form Diskriminierung nach Staatsbürgerschaft.Außerdem gibt es ein Wahlrecht für die Nicht-EU-Ausländer auf kommunaler Ebene in vielen europäischen Staaten Schweden, Dänemark,den Niederlanden, Irland, Frankreich und der Schweiz ,Belgien.0ch glaube, Wer seit Jahren ( z.B 5 Jahre ) hier lebt und Steuer zahlt,soll mitbestimmen dürfen.
Integrationsgipfel und Kommunales Wahlrecht für Nicht-EU-Ausländer
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Meine Frage an Dich Klaus, darf ich als Deutscher, oder um es allgemeiner auszudrücken als EU-Bürger, im Nicht-EU-Ausland an kommunalen Wahlen, sofern es in dem Land in dem ich mich aufhalte solche stattfinden teilnehmen? :fragezeichen: :fragezeichen: :fragezeichen: