• Darf ein kleiner oder mittlerer Betrieb im Fördergebiet neben der Sonderabschreibung nach FördG noch die Sonderabschreiubng nach § 7g EStG in Anspruch nehmen?

    DANKE schon im Vorraus.

  • Hallo Julia,

    die Sonderabschreibung für nach dem 31.12.1996 abgeschlossene Investitionen betrugen für bewegliche Wirtschaftsgüter 40 %, für Modernisierungsmaßnahmen und nachträgliche Herstellungskosten 40 % und für die Anschaffung oder Herstellung eines Betriebsgebäudes variabel zwischen 20 % und 40 %. Die Höhe des Abschreibungssatzes richtet sich nach der Art der Nutzung.

    Liebe Grüße

    Elke