Kurzfristige Preisuntergrenze

  • Hallo Zusammen,

    ich komme bei dieser Aufgabe nicht zurecht- kann mir jemand helfen?

    1.Bei welchen Kosten pro Stück liegt die kurzfristige Preisuntergrenze?
    2.Von welchen Verkaufspreis an würde es sich theoretisch rechnen, den Zusatzauftrag anzunehmen (nur voll €)?

    Fertigungslohn je Stück 35,00€
    Fertigungsmaterial je Stück 10,00€
    Variable Fertigungsgemeinkosten je Stück 19,80€
    Variable Materialgemeinkosten je Stück 12,00€

    Ich weiß, das die kurzfristige Preisuntergrenze der Betrag ist- bei dem die variablen aber nicht die fixen Kosten gedeckt sind.........

    Viele Grüße
    Tanja

  • Wie du sagst, Preisuntergrenze ist dort, wo die var. Ko gedeckt sind. In der Aufgabe sind ja nur var. Ko genannt, zähle also alle zusammen und du hast die kurzfristige Preisuntergrenze.
    Gruß Dörte

    :hae:

  • Das kann ja jetzt wohl nicht wahr sein!!! Die Preisuntergrenze = gleich dem Verkaufspreis = 76,80 € !!
    Gruß Dörte

    :hae:

  • Hallo,

    werden die Fertigungslöhne und die Fertigungsmaterialien nicht weggelassen??

    Ich wäre euch dankbar, wenn ihr mir das beantworten könntet. Bin nämlich bei google auf die seite gestoßen und will das jetzt unbedingt wissen, ob das stimmt:))

    Danke schonmal

  • Wenn du morgens aufstehst und für deinen Nachbarn einen Kuchen bäckst, muss doch mindestens dein Lohn und die Zutaten bei rausspringen - sonst bleibst du besser im Bett und schläfst weiter, damit stellst du dich dann besser als wenn du ihm alles schenkst ==> var. Kosten müssen immer erzielt werden beim Verkauf; fixe Kosten, im obigen Beispiel Mietanteil oder Benutzung von Herd und Geschirr brauchen nicht erzielt werden, da sie auch ohne die Herstellung des Kuchens angefallen wären.
    Gruß Dörte

    :hae: