Hallo,
ich stehe vor folgender Aufgabe und hätte gern mal eine andere Meinung gehört:
"Die Mitarbeiter A, B und C des Großversandhauses G sind mit den Leistungen der für ihren Betrieb zuständigen Gewerkschaft unzufrieden und planne deshalb die Gründung einer eigenen Gewerkschaft zur Teilnahme an Tarifverhandlungen. auf einer Werbeveranstaltung wollen sie mit Gewerkschaftszeitungen und Plakaten neue Mitglieder gewinnen.
Kann die Betriebsleitung die Veranstaltung von A, B und C verbieten?"
Also generell würde ich sagen, wenn A, B und C die Veranstaltung in ihrer Freiziet machen, kann die GL es nicht verbieten, da Versammlungs- und Koalitionsfreiheit gemäß Grundgesetz.
Aber andererseits können A, B und C noch keine Versammlung als Gewerkschaft halten, da sie ja noch keine Gewerkschaft sind, oder? Sie sind nicht überbetrieblich organisiert (so könnte der Arbeitgeber noch durch Kündigung Einfluss auf die Mitgliederzusammensetzung nehmen). Das ist aber eine der Grundvoraussetzungen für die Gründung einer Gewerkschaft oder?
Außerdem ist die Zahl der Mitarbeiter auch noch zu klein.
All das könnte sich aber durch die Veranstaltung ändern.
Meine Antwort wäre also, dass die Geschäftsleitung die Versammlung nur verbieten kann, wenn sie während der Arbeitsziet stattfinden soll oder sehe ich da was falsch???
LG
Steffi