Veranstaltung von Arbeitnehmern zur Gründung einer Gewerkschaft

  • Hallo,

    ich stehe vor folgender Aufgabe und hätte gern mal eine andere Meinung gehört:

    "Die Mitarbeiter A, B und C des Großversandhauses G sind mit den Leistungen der für ihren Betrieb zuständigen Gewerkschaft unzufrieden und planne deshalb die Gründung einer eigenen Gewerkschaft zur Teilnahme an Tarifverhandlungen. auf einer Werbeveranstaltung wollen sie mit Gewerkschaftszeitungen und Plakaten neue Mitglieder gewinnen.
    Kann die Betriebsleitung die Veranstaltung von A, B und C verbieten?"

    Also generell würde ich sagen, wenn A, B und C die Veranstaltung in ihrer Freiziet machen, kann die GL es nicht verbieten, da Versammlungs- und Koalitionsfreiheit gemäß Grundgesetz.

    Aber andererseits können A, B und C noch keine Versammlung als Gewerkschaft halten, da sie ja noch keine Gewerkschaft sind, oder? Sie sind nicht überbetrieblich organisiert (so könnte der Arbeitgeber noch durch Kündigung Einfluss auf die Mitgliederzusammensetzung nehmen). Das ist aber eine der Grundvoraussetzungen für die Gründung einer Gewerkschaft oder?
    Außerdem ist die Zahl der Mitarbeiter auch noch zu klein.
    All das könnte sich aber durch die Veranstaltung ändern.

    Meine Antwort wäre also, dass die Geschäftsleitung die Versammlung nur verbieten kann, wenn sie während der Arbeitsziet stattfinden soll oder sehe ich da was falsch???

    LG
    Steffi

    • Offizieller Beitrag

    Hallo Steffi,

    bitte ändere doch den Betreff des Thema u. beachte beim nächsten mal unsere Foren Regeln!

    Vielen Dank!

    Jens

    Wie man Fragen richtig stellt!


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  • Grundsätzlich darf eine Gewerkschaft gegründet werden. Diese darf auch ihre Meinung bei offiziellen Anlässen kundtun (Meinungsfreiheit). Da es bei der Werbeveranstaltung aber eventuell zu Unruhen und Ausschreitungen kommen könnte, kann die Betriebsleitung die Veranstaltung von A, B und C verbieten.

  • Die Fragen ziehen sich ja bereits über Jahre hin und auch ich habe keine Ahnung ob die Betriebsleitung die Veranstaltung verbieten kann.

    Im GG steht:

    im Artikel 9 Abs.1: Alle Deutschen haben das Recht, Vereine und Gesellschaften zu bilden.

    Artikel 9 Abs.3: Das Recht, zur Wahrung und Förderung der Arbeits- und Wirtschaftsbedingungen Vereinigungen zu bilden, ist für jedermann und für alle Berufe gewährleistet.

    Aus der Fragestellung geht nich hervor wo diese Mitarbeiter die Werbeveranstaltung durchführen wollen. Aus meiner Sicht dürfen die Mitarbeiter die Werbeveranstaltung durchführen wenn es den Betriebsfrieden nicht stört. Das ist gewährleistet wenn die Werbeveranstaltung nicht in den Räumen des Großversandhauses G durchgeführt wird. So werde ich das formulieren :p

    Hat schon jemand die Lösung?

    LG Rainer

  • Hallo ihr lieben,

    ich habe das ganze Geschehen mir durchgelesen und bin mir aber nun nicht sicher, welche Lösung ich mir daraus nun nehmen kann.

    Hat denn nun jemand eine korrigierte Lösung zurück?
    Wäre echt toll wenn ich da ein paar Tips bekommen könnte....

    Vielleicht kann ich euch auch in einer anderen Anlgelegenheit helfen?

    Liebe Grüße

    kleinela

  • Hallo,

    ich bin neu im Forum und sitze gerade seit heute an dieser Aufgabe, ich weiss es nicht: würde aber sagen, dass die Mitarbeiter sich vereinigen können und neue Mitglieder auf einer Veranstaltung anwerben können; wenn die Veranstaltung auf dem Betriebsgelände oder in dem Betrieb stattfindet, so darf keine Betriebsstörung vorkommen.

    Ich werde morgen noch weiter forschen! Bis dahin

    Viele Grüsse
    gaoua

  • Wisst ihr denn auch, welche Begriffsmerkmale eine Vereinigung erfüllen muss, um als Gewerkschaft tätig sein zu können?

    Was meinen die damit? Welche Begriffe?

  • [FONT=&quot]Hallo,[/FONT]
    [FONT=&quot]ich habe diese Aufgabe gestern folgendermassen gelöst. Begriffsmerkmale umschreiben Charakteristika einer Vereinigung.
    [/FONT]
    [FONT=&quot]
    [/FONT]
    [FONT=&quot]Begriffsmerkmale einer Vereinigung:[/FONT]
    ·[FONT=&quot] [/FONT][FONT=&quot]es muss ein privatrechtlicher Zusammenschluss sein[/FONT]
    ·[FONT=&quot] [/FONT][FONT=&quot]die Vereinigung muss freiwillig erfolgen (keine Zwangsverbände)[/FONT]
    ·[FONT=&quot] [/FONT][FONT=&quot]es muss die Gegnerfreiheit und Koalitionsreinheit gewährleistet sein[/FONT]
    ·[FONT=&quot] [/FONT][FONT=&quot]die Vereinigung muss eine überbetriebliche Vereinigung darstellen[/FONT]
    ·[FONT=&quot] [/FONT][FONT=&quot]das Ziel der Vereinigung sollte sein, die Arbeits-und Wirtschaftsbedingungen zu wahren und zu fördern[/FONT]
    ·[FONT=&quot] [/FONT][FONT=&quot]Tarifwilligkeit muss vorhanden sein: es muss die Bereitschaft vorhanden sein, Tarifverträge abschließen zu wollen[/FONT]


    Viele Grüsse und noch ein schönes Wochenende!
    [FONT=&quot][/FONT]

  • Hallo, ich hätte auch gern gewusst, wie man eine neue Gewerkschaft gründet zwar in einem Bereich, in der es schon eine Gewerkschaft gibt ( Zusammenschluss Verdi und einer weiteren Gewerkschaft ), die aber nicht einen Finger krumm machen für die Belange der Mitarbeiter. In euren Antworten steht bisher nur, dass man das zwar darf, aber ansonsten geht es nur darum, wo man sich zusammen setzen darf, wo man den Betriebsfrieden stört und wo nicht, und das finde ich ziemlich uninteressant. Mir geht es mehr darum, wen ( Arbeitnehmer, Anwälte, etc.), wieviele Leute, was noch ( Kapital, Genehmigungen etc.). Nochmal: Mir geht es nicht um die Gründung eines Clubs, der sich in der Kantine einer Firma trifft und darüber berät, ob die Pausenklingel zu laut ist oder nicht, sondern es geht und die Gründung einer handlungsstarken Gewerkschaft, die etwas in Deutschland bewegt und nicht nur kassiert. Ich würde mich freuen, wenn ich ein Paar Meinungen dazu bekommen würde. Viele Grüsse, der Maxxi.

  • Hallo Ihr Lieben,

    ich bin bei dieser Aufgabe echt am verzweifeln? Wer von Euch hat denn diese Aufgabe schon gemacht und auch zurück???

    Rainer: Hab Deinen Beitrag dazu leider nicht gefunden :(

    Ich hoffe, Ihr könnt mir helfen!!!

    Ganz liebe Grüße
    der Spatz :confused:

  • Hallo Spatz,

    rainerw hat sich im Datum vertippt: schau mal beim 19.02.2009 (erste Seite dieses Beitrages) nach.
    Ich sitze auch gerade vor der Aufgabe und habe seines mit denen der anderen User verbunden. Das ist für mich logisch und richtig :)

    LG rosenherz_1981

  • HAAAAAAAAAAAALLLLLLLLLLLLLLLLLLOOOOOOOOOOOOOOOO
    Habt ihr alle die Aufgabe irgendwann verbuddelt, oder wie???
    Sitz gerade auch daran und finde keine Lösung, noch nicht einmal einen Ansatz....

    grüße