• Also ich hab mal ne Frage zum Härteantrag.

    Also ich hab mein FOS-Abschluss dieses Jahr so gut wie sicher inner Tasche
    (NC 2,6 -.-) bräuchte aber für Medieninformatik 2,3er NC um in Wernigerode zu studieren.
    Nun meinte nen Bekannter von mir, dass ich doch nen Härtefallantrag stellen könnte, aufgrund von 30% Behinderung wäre jenes ja auch möglich - aber was mich interessiert weiß einer von euch wie es einberechnet wird zum NC oder ob der NC dann hinfällig ist. Und ob ich dadurch nun bessere Chancen habe genommen zu werden oder net?

    Danke im Vorraus!


    \|||/
    (o o)
    ------------ooO-(_)-Ooo------------


    [size=1]Rettet die Bäume, esst mehr Biber!!!
    [/SIZE]

  • scheint mir fast so als ob sich damit wirklich keiner auskennt :D


    \|||/
    (o o)
    ------------ooO-(_)-Ooo------------


    [size=1]Rettet die Bäume, esst mehr Biber!!!
    [/SIZE]

  • Beim NC wirst Du nicht berücksichtigt. Ein gewisser Prozentsatz der Studienplätze, ~3% werden an Härtefallantragssteller vergeben. Die Härtefälle werde nach unterschiedlichen Kriterien mit Punkten bewertet und es wird eine Punktwertliste erstellt, die obersten dieser Liste bekommen dann den Platz. Heut zu Tage wird eigentlich nichts mehr auf den NC angerechnet, also fast nichts, es werden meistens gesonderte Listen geführt, somit konkurrieren die "normalen" Studienanfänge auch nicht mehr so stark mit Warteleuten, Härtefällen uns. Wie gesagt, es kann überall anders gehandhabt werden, mir ist nur dieses Verfahren bekannt.

    Gruß
    Markus

    I don't always know what I'm talking about but I know I'm right!


    E-Mail: markus at study-board.com


    Skype und MSN auf Anfrage