Einkünfte aus Gewerbebetrieb

  • Hallo,

    bräuchte mal wieder dringend eure Hilfe bei folgender Aufgabe:

    Soll eine Gewinnermittlung überprüfen:
    Eine Einzelhändlerin besitzt ein eigenes Wohn- und Geschäftshaus.
    Im Erdgeschoß betreibt sie ihren Handel. Eine Etage ist an einen Rechtsanwalt vermietet, der darin seine Büroräume eingerichtet hat, eine andere Etage bewohnt sie privat.
    Aktiviert hat sie nur den Teil des notwendigen Betriebsvermögens.

    Das Gebäude wurde von der Einzelhändlerin aufgrund eines am 20.01.2001 gestellten Bauantrags am 14.09.2001 fertiggestellt. Die Herstellungskosten betrugen 420.000 € + USt.. Auf jede Etage entfiel 1/3 der Herstellungskosten. Alle Etagen haben eine Wohn-/Nutzfläche von 120 qm. Der Grund und Boden wurde am 01.06.2000 zu Anschaffungskosten von 187.000 € erworben.
    Für das Gebäude wurden in 2002 folgende Zahlungen geleistet, die bei der Gewinnermittlung noch nicht berücksichtigt wurden:
    Zinsen für Hypothekendarlehen 21.836€
    Gebäudeversicherung 1.200 €
    Grundsteuer 640 €
    Sonstige Aufwendungen (Wartung, Rep.) 5.820 € netto.

    Muss der Anteil vom Rechtsanwalt mit als Betriebsausgaben erfasst werden? Wie muss ich vorgehen? Danke vorab für eure Hilfe!

  • hallo, ich habe gerade eine anfrage von dir aus dem jahre 2006 gelesen. ich weiß, dass ist schon ne ganze zeit her, aber vielleicht erinnerst du dich an die aufgabe. ich sitze jetzt nämlich auch gerade vor dieser aufgabe und habe das selbe problem, dass ich nicht weiß, ob der teil der auf den rechtsanwalt entfällt, betriebsausgaben darstellen.
    es wäre total lieb, wenn du mir da weiterhelfen könntest, da du ja mit sicherheit diese aufgabe auch schon benotet zurück bekommen hast.

    danke, claudi*

  • vielen dank für den tipp, leider hilft es nicht besonders weiter :(
    ich hab die zahlungen jetzt einfach mal zu einem drittel als betriebsausgabe reingenommen, da nur dieser eine drittel meines erachtens wirklich einkünfte aus gewerbebetrieb betreffen. allerdings bin ich mir jetzt nicht sicher, ob ich noch die abschreibungen mit rein rechnen muss zu einem drittel oder ob die schon reingerechnet sind?

  • Also ich würde die vermietete Wohnung auch ins notwendige BV packen, aber egal wie du dich entscheidest: die Aufteilung der Kosten ist richtig - entsprechend dem Anteil am gesamten Haus. Ausser es sind Kosten, die nur einem Gebäudeteil zugeordnet werden können (Malerarbeiten in der eigenen Wohnung)
    Die AfA ist noch nicht in den Kosten enthalten. (sonst wäre die Angabe des Bauantrages ja überflüssig!:)

    LG, Ute