Notwendiges Betriebsvermögen

  • Hallo,

    bräuchte mal wieder dringend eure Hilfe bei folgender Aufgabe:

    Soll eine Gewinnermittlung überprüfen:
    Eine Einzelhändlerin besitzt ein eigenes Wohn- und Geschäftshaus.
    Im Erdgeschoß betreibt sie ihren Handel. Eine Etage ist an einen Rechtsanwalt vermietet, der darin seine Büroräume eingerichtet hat, eine andere Etage bewohnt sie privat.
    Aktiviert hat sie nur den Teil des notwendigen Betriebsvermögens.

    Das Gebäude wurde von der Einzelhändlerin aufgrund eines am 20.01.2001 gestellten Bauantrags am 14.09.2001 fertiggestellt. Die Herstellungskosten betrugen 420.000 € + USt.. Auf jede Etage entfiel 1/3 der Herstellungskosten. Alle Etagen haben eine Wohn-/Nutzfläche von 120 qm. Der Grund und Boden wurde am 01.06.2000 zu Anschaffungskosten von 187.000 € erworben.
    Für das Gebäude wurden in 2002 folgende Zahlungen geleistet, die bei der Gewinnermittlung noch nicht berücksichtigt wurden:
    Zinsen für Hypothekendarlehen 21.836€
    Gebäudeversicherung 1.200 €
    Grundsteuer 640 €
    Sonstige Aufwendungen (Wartung, Rep.) 5.820 € netto.

    Muss der Anteil vom Rechtsanwalt mit als Betriebsausgaben erfasst werden? Wie muss ich vorgehen? Danke vorab für eure Hilfe!

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    Markus

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