Hallo,
vielleicht kann mir jemand bei folgendem Problem helfen:
Es handelt sich um einen Bäckereibetrieb. Der Inhaber hat seinen Bäckereimeister. Ich habe die Bilanzen aus dem Jahre 2003 mit 100.000 € und aus dem Jahre 2004 mit 120.000 € Betriebsvermögen gegeben. Für 2004 ist angegeben, dass der Inhaber 20.000 € für private Zwecke entnimmt und einlagen von 5.000 € leistet.
So, demnach würden sich die Einkünfte aus Betriebsvermögen wie folgt berechnen:
BV 31.12.2004 120.000 €
- BV 31.12.2003 100.000 €
= BVmehrung 20.000 €
+ Entnahmen 20.000 €
- Einlagen 5.000 €
= Gewinn aus Gewerbebetrieb 35.000 €
Okay, soweit denke ich, dass das stimmen würde, aber nun kommt noch folgendes hinzu:
aus einer Beteiligung erhält der Inhaber nun eine Vardividende von 10.000 €, die auch als Ertrag erfasst worden sind und ein steuerbescheid existiert ebenfalls. Nachdem die Kapitalertragssteuer (20%) und der Solidarzuschlag (5,5 %) abgezogen worden sind, ist die Nettodividende auf das betriebliche bankkonto eingezahlt worden.
Okay, die Nettodividende beträgt 7.890 € und die Einkünfte nach dem Halbeinkünfteverfahren betragen dann 3.579 €. Aber was nun ... Ich würde nach § 20 EStG meinen, dass die Dividende zum Kapitalvermögen des Inhabers gehört und damit muss aus den einkünften aus gewerbebetrieb von 70.000 € die 10.000 € als Einlage abgezogen werden und sie extra im Kapitalvermögen des Inhabers auszuweisen ist.... schließlich ahndelt es sich bei dem Bäckereimeister um eine natürliche Person, oder? Oder ist es doch eher so, dass ich die dividende über die einküfte des Gewerbetriebes mitversteuern muss? Ich versteh das nicht und eher mehr ich darüber nachdenke, umso verwirrender wird es ...
Vielleicht kann mir jemand dabei helfen, es das wäre super ...
LG, Jessi