Verbrauchsfolgeverfahren und Vorratsbewertung

  • Huhu...

    Ich habe jetzt seit4.
    Ein Mineralölgroßhändler hat zu Beginn des Geschäftsjahres 6 000 000 Liter Heizöl zu 0,40€ / Liter = 2.400.000,00€ vorrätig.
    Im Lauf des Jahres hat er folgende Posten eingekauft:
    Datum: 05.02. - 10.05. - 15.07. - 20.09. - 25.11.
    Menge (Liter): 1 000 000 - 1 500 000 - 2 000 000 - 1 200 000 - 1 800 000 = Ges. 7 500 000
    Einzelpreis: 0,25€ - 0,30€ - 0,35€ - 0,40€ - 0,45€
    Wert: 250.000,00€ - 450.000,00€ - 700.000,00€ - 480.000,00€ - 810.000,00€
    Am Ende des Geschäftsjahres sind 1 500 000 Liter Heizöl in den Tanks.
    1. Wie hoch ist der jeweils der Wert des Endbestandes (Bilanzausweis) bei Anwendung des
    a) (gewogenen) Durchschnittsverfahrens?
    b) Lifo-Verfahren?
    c) Fifo-Verfahren?
    d) Hifo-Verfahren?
    e) Lofo-Verfahren?
    Verfahren - Entbestand - Einzelpreis - Wert
    Durchsch. Methode: ... ... ...
    Lifo-Methode: ... ... ...
    Fifo-Methode: ... ... ...
    Hifo-Methode: ... ... ...
    Lofo-Methode: ... ... ...
    2. Wie hoch muss bei den einzelnen Verfahren der in der Bilanz zu aktivierende Betrag sein, wenn sich der Anschaffungspreis für Heizöl am Bilanzstichtag auf
    a) 0,40€
    b) 0,50€
    je Liter beläuft?
    Verwenden Sie dazu folgendes Grundschma:
    Verfahren - Tageswert am Bilanzstichtag a) + b) - zulässiger Bilanzsatz a) + b)
    Durchsch. Methode: ... ... ... ...
    Lifo-Methode: ... ... ... ...
    Fifo-Methode: ... ... ... ...
    Hifo-Methode: ... ... ... ...
    Lofo-Methode: ... ... ... ...
    wochen diese Einsendeaufgabe hier rumliegen weil ich immer wieder an folgender aufgabe hängen bleibe...
    Kann mir wer helfen ??

  • Hast du denn keine eigenen Ansätze? Die Aufgabe beinhaltet keinerlei Sonderfall etc., d.h. du kannst sie nach dem erlernten Schema F lösen. Du musst nur wissen was FiFo, LiFo etc. ist.

    Gruß
    Markus

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  • doch hab die obere Tabelle ohne Probleme gelöst...
    Nur das mit dem Bilanzstichtag in der zweiten zieht voll an mir vorbei...
    weiss nicht wo ich die beiden neuen preisse nu an wenden soll...

  • §253 III HGB besagt:

    Zitat


    Bei Vermögensgegenständen des Umlaufvermögens sind Abschreibungen vorzunehmen, um diese mit einem niedrigeren Wert anzusetzen, der sich aus einem Börsen- oder Marktpreis am Abschlußstichtag ergibt. Ist ein Börsen- oder Marktpreis nicht festzustellen und übersteigen die Anschaffungs- oder Herstellungskosten den Wert, der den Vermögensgegenständen am Abschlußstichtag beizulegen ist, so ist auf diesen Wert abzuschreiben. Außerdem dürfen Abschreibungen vorgenommen werden, soweit diese nach vernünftiger kaufmännischer Beurteilung notwendig sind, um zu verhindern, daß in der nächsten Zukunft der Wertansatz dieser Vermögensgegenstände auf Grund von Wertschwankungen geändert werden muß.

    und §256 HGB besagt:

    Zitat


    Soweit es den Grundsätzen ordnungsmäßiger Buchführung entspricht, kann für den Wertansatz gleichartiger Vermögensgegenstände des Vorratsvermögens unterstellt werden, daß die zuerst oder daß die zuletzt angeschafften oder hergestellten Vermögensgegenstände zuerst oder in einer sonstigen bestimmten Folge verbraucht oder veräußert worden sind. § 240 Abs. 3 und 4 ist auch auf den Jahresabschluß anwendbar.

    Du musst also immer prüfen ob der am Bilanzstichtag beizulegende Wert niedriger ist, als der durch ein Verbrauchsfolgeverfahren ermittelte Wert.

    Und das LoFo verboten ist weisst du ja... (Grund: Unvorsichtige Bewertung)

    Gruß
    Markus

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  • Achso... jetzt hats klick gemacht... jetzt weiss ich was ich rechnen muss... hatte in die vollkommen falsche richtung gedacht... Danke...

  • Hallo Lilian und Markus,

    ich hab das jetzt mal kurz durchgerechnet und wollte fragen, ob dies so in Ordnung ist.


    Verfahren Endbestand Einzelpreis Wert

    Durchschn. Methode 1.500.000 0,38 570.000
    Lifo 1.500.000 0,40 600.000
    Fifo 1.500.000 0,45 675.000
    Hifo 1.500.000 (1.000.000 * 0,25 400.000
    500.000 * 0,30)
    Lofo 1.500.000 0,45 675.000


    Verfahren Tageswert am Bilanzstichtag zulässiger Bilanzsatz
    a b a b
    D. Methode 600.000 750.000 570.000 570.000
    Lifo 600.000 750.000 600.000 600.000
    Fifo 600.000 750.000 600.000 675.000
    Hifo 600.000 750.000 400.000 400.000
    Lofo 600.000 750.000 600.000 675.000

    Bitte gebt mir ein okay oder zeigt mir meine Fehler. Ich danke schon jetzt für jede Antwort.

    Gruß Milinka

  • Sorry,

    das ich ein so altes Thema nochmal aufwärme. Aber ich komm einfach nicht dahinter wie das Verfahren Tageswert am Bilanzstichtag und zulässiger Bilanzsatz (Aufgabe 2) zu rechnen ist. Kann mir mal jemand ein Beispiel mit den oben angegebenen Zahlen geben. Vielleicht versteh ich es dann.

    Danke
    Melanie