rechtl. Einordnung des Klingelton-Erwerb

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  • Du hast auf jeden Fall ein immaterielles Gut, d.h. ein Nutzungsrecht erworben - von daher ist es auf jeden Fall ein Kaufvertrag.

    Was du da jetzt genau gekauft hast (d.h. der Inhalt des Nutzungsrechtes), naja darüber streitet sich die Industrie und die Kunden schon seit beginn des CD Zeitalters und im Endeffekt ist es ja auch nichts anderes als der Download eines MP3 Songs von z.B. Musicload oder Medion.

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